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Verordnung der Bundesversammlung über die Taggelder und über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen

Confederation · 172.121.2 · decree

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In force since 2007-01-01, as the publisher states.

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 Taggelder und Stundenpauschalen
  2. Art. 2 Vergütung für Dienstreisen
  3. Art. 3 Inkrafttreten

3 provisions

Art. 1 Taggelder und Stundenpauschalen

1 Die nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen erhalten für jeden Tag, den sie für die Teilnahme an Gerichtssitzungen und für die Reise von ihrem Wohnort an den Tagungsort und zurück benötigen, ein Taggeld. 2 Das Taggeld beträgt für Selbstständigerwerbende 1300 Franken, für die übrigen Richter und Richterinnen 1000 Franken. 3 Der Zeitaufwand der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen für die Instruktion, das Aktenstudium und die schriftliche Berichterstattung wird pauschal nach Stunden entschädigt. Die Stundenpauschale beträgt für Selbstständigerwerbende 180 Franken, für die übrigen Richter und Richterinnen 110 Franken.

Art. 2 Vergütung für Dienstreisen

Die ordentlichen und nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen erhalten für Dienstreisespesen folgende Vergütungen: a. 100 Franken für die Auslagen eines Tages; b. 150 Franken für eine Übernachtung; c. die Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der 1. Klasse, sofern das Bundesgericht nicht ein Generalabonnement zur Verfügung stellt.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

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