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Reglement betreffend die Erhebung von Gebühren der Einwohnerdienste der Gemeinde Riehen

Basel-Stadt · RiE 153.840 · communal act

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4 c) Für Porti gemäss Aufwand
  5. § 5 Gemeinderat und Gemeindeverwaltung / Verwaltungsgebühren RiE 153.840

5 provisions

§ 1

Geltungsbereich 1 Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für verschiedene Dienstleistungen der Einwohnerdienste der Gemeinde Riehen.

§ 2

Definition und Höhe der Gebühren 1 Die Gebühren sind das Entgelt für Verwaltungshandlungen der Gemeinde und alle damit notwendig zusammenhängenden Tätigkeiten. 2 Die Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach dem gesamten mittelbaren und unmittelbaren Ver - waltungsaufwand und sollen kostendeckend sein. Im Übrigen sind die Grundsätze des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren massgeblich. 3 Für ausserordentlichen Verwaltungsaufwand kann die Gebühr um das Doppelte erhöht werden. 2. Gebühren

§ 3

Allgemeine Gebühren 1 Es werden folgende Gebühren erhoben: a) Für das Erstellen von Fotokopien / A4, pro Kopie CHF 0.50 b) Für das Erstellen von Fotokopien / A3, pro Kopie CHF 1.00

§ 4 c) Für Porti gemäss Aufwand

Zahlungsfristen und Mahngebühren 1 Die Zahlungsfrist von Gebühren beträgt 30 Tage. 2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % erhoben werden. 3 Für nicht rechtzeitig bezahlte Gebühren können Mahn- und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen: a) erste Mahnung kostenlos b) Mahngebühren ab zweiter Mahnung je CHF 40 c) Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen CHF 50 4 Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Gebühren im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren. 1) SG 153.800 2) SG 122.200 3) RiE 111.100

§ 5 Gemeinderat und Gemeindeverwaltung / Verwaltungsgebühren RiE 153.840

Gebühren der Einwohnerdienste 1 Die Gemeindeverwaltung erhebt für Beglaubigungen, Bescheinigungen und weitere Dienstleistungen der Einwohnerdienste Gebühren gemäss Anhang. 2 Für die Ausstellung von Identitätskarten werden die Gebühren gemäss Vorgaben des Bundes erhoben. Schlussbestimmung Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend die Erhebung von Kanzleigebühren vom 1. November 1994 aufgehoben. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung / Verwaltungsgebühren RiE 153.840 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 15.10.2024 01.01.2025 Erlass Erstfassung KB 23.11.2024 Gemeinderat und Gemeindeverwaltung / Verwaltungsgebühren RiE 153.840 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 15.10.2024 01.01.2025 Erstfassung KB 23.11.2024 Gemeinderat und Gemeindeverwaltung / Verwaltungsgebühren Anhang RiE 153.840 Anhang Gebührentarif Einwohnerdienste 1. Abmeldung Wohnsitz pro Person CHF 20 2. Abmeldung pro Haushalt CHF 40 3. Adressauskunft Einzelanfrage CHF 10 4. Adressauskunft Vereine, Klassenzusammenkünfte kostenlos 5. Adressauskunft mit Einholen einer schriftlichen Stellungnahme CHF 20 6. Anmeldung Wohnsitz pro Person (inkl. Anmeldung Grenzgängerinnen und Grenzgänger bzw. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter) CHF 25 7. Beglaubigung Fotokopie Auszug Dokument, Abschrift (Grundgebühr inkl. eine Kopie/Seite) CHF 15 8. Beglaubigung Fotokopie Auszug Dokument, Abschrift (pro zusätzliche Kopie/Seite) CHF 4 9. Beglaubigung Unterschrift CHF 15 10. Heimatausweis neu CHF 25 11. Heimatausweis Verlängerung CHF 15 12. Identitätskarte Verlustschein Kinder (Bearbeitungsgebühr) CHF 20 13. Identitätskarte Verlustschein Erwachsene (Bearbeitungsgebühr) CHF 20 14. Kostenerlasszeugnis CHF 20 15. Lebensbescheinigung CHF 10 16. Lebensbescheinigung Extern oder mit erhöhtem Aufwand (zusätzlich) CHF 25 17. Umzug innerhalb der Gemeinde und Kanton BS kostenlos 18. Wiederanmeldung nach amtlicher Streichung CHF 40 19. Wohnsitzbescheinigung (Niederlassungsausweis) CHF 20 20. Wohnsitzbescheinigung Erweitert CHF 30 21. Wohnsitzbescheinigung für GA SBB (pro Haushalt) CHF 20 22. Wohnsitzbescheinigung Familie CHF 50 23. Vorladung wegen versäumter Meldung von Zuzug, Umzug, Wegzug CHF 40

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