The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 1eb14f2d8f95b9d108d0d2f9bf47c8bd58319a0eb61458183e4d351dbbe4eb41
4 provisions
Art. 1
In Anhang XVI des EWR-Abkommens wird nach Nummer 2 (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) folgende Nummer eingefügt:
"2a. 32016 R 0007: Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16)"
Art. 2
Der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 4. Juni 2016 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen, oder am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 97/2016 vom 29. April 2016, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2016.
(Es folgen die Unterschriften)