Law

Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitenden Kommission für CTBTO – vorläufiger Anwendung – Kundmachung

Austria · ordinance

Ask the law about thisMore laws of AustriaFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1997-04-30, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt, https://www.ris.bka.gv.at (CC BY 4.0)

sha256 3e839d034373a2c7b4512ac8fa347f88293c1223cbaa0c9fd39c6a08df765e18

Contents: 2 provisions
  1. Langtitel
  2. Art. 1

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

2 provisions

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung der Anlage des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission StF: BGBl. III Nr. 71/1997 Gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet:

Propose a change

Art. 1

Das dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Vorbereitenden Kommission der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über die vorläufige Anwendung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission angeschlossene Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission ist dadurch kundzumachen, daß es im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.

Propose a change

← Find another law