Art. 1 Waldreservat Paccot-Caquerette – V 721.3.30
1 Der Wald, der sich im Perimeter des am 22. Oktober 2020 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1). 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Die Dienstbarkeitsvereinbarung vom 22. Januar 2021 zwischen der Waldeigentümerschaft und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt