Art. 1
Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils 1 Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel: a) Bezirk Appenzell 40% b) Bezirk Schwende 16% c) Bezirk Rüte 26% d) Bezirk Schlatt-Haslen 8% e) Bezirk Gonten 10% 2 Nach einer Fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.