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Gebührentarif für das Einwohneramt

Glarus · 6.4-1 · communal act

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1 provision

Gebührentarif für das Einwohneramt (Erlassen vom Gemeinderat am 20. November 2014) Der Gemeinderat Glarus erlässt, gestützt auf Artikel 20 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister, folgende Gebühren. Das Einwohneramt ist berechtigt, folgende Gebühren zu erheben: 1. Anmeldegebühr Fr. 25.- 2. Erneuerung der Wochenaufenthaltsbewilligung Fr. 50.- 3. Wohnsitzbescheinigung oder Meldebestätigung Fr. 20.- 4. Lebensattest Fr. 15.- 5. Ausstellung Heimatausweis für auswärtigen Aufenthalt Fr. 20.- 6. Einfache Personalien-Bestätigung Fr. 10.- 7. Erweiterte Personalien-Bestätigung oder Adressauskunft Fr. 20.- 8. Gesuchsbestätigung für Strassenverkehrsamt Fr. 10.- 9. Identitätskarte für Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 70.- 10. Identitätskarte für Kinder (bis 18 Jahre) Fr. 35.- 11. Heimatscheinbestellung beim Zivilstandsamt Fr. 10.- 12. Erlass einer 2. Mahnung / Aufforderung Fr. 20.- 13. Erlass einer 3. Mahnung / Aufforderung Fr. 30.- 14. Verspätete Anmeldung (>2-5 Monate) Fr. 50.- 15. Aufbewahrung erbrechtlicher Urkunden Fr. 70.- 16. Erlass von Verfügungen Fr. 150.- 17. Aufwendungen für eine Zustellung per Post gegen Rechnung wird zusätzlich verrechnet. nach Aufwand 18. Ausserordentlicher Zeitaufwand (z.B. für Wohnsitzbescheinigungen), sowie Auslagen für Porti, Telefonspesen usw. werden zusätzlich verrechnet nach Aufwand Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Namens des Gemeinderates Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Christian Marti Max Widmer

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