Link auf PDF Reglement Spezilfinanzierung Zinsschwankungsreserve
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Einlage, Entnahme 1 Wenn die Nettoerträge aus dem Finanzvermögen die Passivzinsen aus langfristigen Schulden übersteigen, dann hat in der Regel eine Einlage in die Spezialfinanzierung zu erfolgen. Die Höhe der Einlage darf die Differenz zwischen den Nettoerträgen aus dem Finanzvermögen und den Passivzinsen aus langfristigen Schulden nicht übersteigen.2 1bis Der Bestand der Spezialfinanzierung darf CHF 10 Mio. nicht übersteigen.3 2 Wenn die Passivzinsen aus langfristigen Schulden die Nettoerträge aus dem Finanzvermögen übersteigen, dann hat in der Regel eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung zu erfolgen, solange in der Spezialfinanzierung Mittel vorhanden sind. Die Höhe der Entnahme darf die Differenz zwischen den Passivzinsen aus langfristigen Schulden und den Nettoerträgen aus dem Finanzvermögen nicht übersteigen.4 3 Der Gemeinderat bezeichnet die betroffenen Konti durch Beschluss. 4 Jährlich und gleichzeitig mit der Behandlung des Budgets fürs Folgejahr legt das Parlament durch separaten Beschluss fest, ob im Folgejahr die Einlage oder Entnahme erfolgt. 5 Für die Berechnung der Höhe der Einlage oder Entnahme (Abs. 1 oder 2) sind die Zahlen der Jahresrechnung des Folgejahrs massgebend. 1 GV, BSG 170.111 2 Fassung vom 14. Februar 2022 3 Eingefügt am 14. Februar 2022 4 Fassung vom 14. Februar 2022 624.01 Reglement über die Spezialfinanzierung «Zinsschwankungsreserve»
Art. 2
Einlage, Entnahme 1 Wenn die Nettoerträge aus dem Finanzvermögen die Passivzinsen aus langfristigen Schulden übersteigen, dann hat in der Regel eine Einlage in die Spezialfinanzierung zu erfolgen. Die Höhe der Einlage darf die Differenz zwischen den Nettoerträgen aus dem Finanzvermögen und den Passivzinsen aus langfristigen Schulden nicht übersteigen.2 1bis Der Bestand der Spezialfinanzierung darf CHF 10 Mio. nicht übersteigen.3 2 Wenn die Passivzinsen aus langfristigen Schulden die Nettoerträge aus dem Finanzvermögen übersteigen, dann hat in der Regel eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung zu erfolgen, solange in der Spezialfinanzierung Mittel vorhanden sind. Die Höhe der Entnahme darf die Differenz zwischen den Passivzinsen aus langfristigen Schulden und den Nettoerträgen aus dem Finanzvermögen nicht übersteigen.4 3 Der Gemeinderat bezeichnet die betroffenen Konti durch Beschluss. 4 Jährlich und gleichzeitig mit der Behandlung des Budgets fürs Folgejahr legt das Parlament durch separaten Beschluss fest, ob im Folgejahr die Einlage oder Entnahme erfolgt. 5 Für die Berechnung der Höhe der Einlage oder Entnahme (Abs. 1 oder 2) sind die Zahlen der Jahresrechnung des Folgejahrs massgebend. 1 GV, BSG 170.111 2 Fassung vom 14. Februar 2022 3 Eingefügt am 14. Februar 2022 4 Fassung vom 14. Februar 2022 624.01 Reglement über die Spezialfinanzierung «Zinsschwankungsreserve»
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.