Art. 2
1 Das Präsidium (PRÄS) umfasst:
a) die Staatskanzlei, die insbesondere für folgende Bereiche zuständig
ist:
1. Planung, Koordination und Begleitung der Geschäfte des Staatsrates,
2. strategische Führung und Regierungscontrolling,
1) In der vorliegenden Verordnung gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder
der Funktion in gleicher Weise für Mann und Frau.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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3. Beziehungen mit dem Parlamentsdienst,
4. eidgenössische und interkantonale Angelegenheiten,
5. Beschwerden, Kontrolle der Gesetzgebung und Veröffentlichung
der gesetzgeberischen Erlasse,
6. Übersetzung,
7. Protokoll der Staatsratssitzungen,
8. Information,
9. Logistik und Empfang;
b) das Finanzinspektorat.
Art. 3
1 Jedes Departement stellt für die ihm angeschlossenen Dienststellen die
administrative Leitung, die Planung, den Rechtsdienst, die Gesetzgebung,
die Information, die Koordination, die Verwaltungsführung und das Departementscontrolling sicher.
2 Für spezielle Aufgaben können die Departemente einen oder mehrere Delegierte/n beiziehen.
Art. 4
1 Die Departemente haben insbesondere folgende Befugnisse:
a) Departement für Finanzen und Energie (DFE):
1. Planung und Verwaltung der Staatsfinanzen,
2. öffentliche Abgaben,
3. Personalverwaltung und Organisation,
4. Energie,
5. Informatik,
6. Bau, Unterhalt und Verwaltung der Immobilien,
7. Schutz des baulichen Erbes;
b) Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK):
1. Gesundheitswesen,
2. Kantonslaboratorium,
3. Veterinärwesen,
4. Förderung kultureller Aktivitäten,
5. Mediathek Wallis, Archive, Museen,
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6. archäologische Ausgrabungen und Studien,
7. Sozialwesen,
8. Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse,
9. Schuldbetreibung und Konkurs,
10. Förderung von Gleichstellung und Familie,
11. Ausgleichskasse und IV-Stelle Wallis;
c) Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB):
1. Wirtschaftsentwicklung,
2. Tourismus, Industrie, Handel und Arbeit,
3. Landwirtschaft,
4. obligatorische Schulbildung,
5. Berufsbildung,
6. Mittelschulbildung,
7. tertiäre und universitäre Bildung,
8. Forschung und Technologietransfer,
9. Jugendhilfe,
10. Sportunterricht in der Schule,
11. Studien- und Berufsberatung,
12. Stipendien und Ausbildungsdarlehen,
13. Leitung des Dossiers EPFL und Campus,
14. öffentliche Arbeitslosenkasse,
15. Jagd, Fischerei und Wildtiere;
d) Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS):
1. Kantonspolizei,
2. Militärwesen,
3. Feuerwesen, Zivil- und Bevölkerungsschutz,
4. Beziehungen zu den Gerichtsbehörden und zur Staatsanwaltschaft,
5. Straf- und Massnahmenvollzug und Strafanstalten,
6. Zivilstandswesen, Aufenthalt und Niederlassung und Integration,
7. Strassenverkehr und Schifffahrt,
8. innere Angelegenheiten,
9. Gemeindefinanzen,
10. Institutionen,
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11. Sportförderung,
12. Geoinformation,
13. Grundbuchwesen und Verkauf an Ausländer,
14. digitale Verwaltung;
e) Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU):
1. Bau und Unterhalt der Strassen,
2. Unterhalt der Flussläufe,
3. Fertigstellung und Unterhalt der Autobahn,
4. öffentliches Baurecht,
5. öffentlicher Verkehr,
6. Natur, Wald und Landschaft,
7. Umweltschutz,
8. Rhonewasserbau,
9. Raumentwicklung,
10. Naturgefahren,
11. Berufs- und Freizeitmobilität.
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Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
01.05.2025 01.05.2025 Erlass Erstfassung RO/AGS 2025-061
172.010
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 01.05.2025 01.05.2025 Erstfassung RO/AGS 2025-061