Langtitel
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Italiens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen StF: BGBl. Nr. 407/1996 *Italien 407/1996 Die Vereinbarung ist mit 30. Oktober 1995 in Kraft getreten.
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