Verfassung des Kantons Zug
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 31
Die verfassungsmässigen Rechte werden vom Volke ausgeübt: a. durch Annahme oder Verwerfung der Verfassung und ihrer Abänderungen; b. durch Genehmigung oder Verwerfung der Gesetze; c. durch das Vorschlagsrecht (Initiative); d. durch die Wahl folgender Behörden und Beamter:1. der beiden Mitglieder des schweizerischen Ständerates für eine vierjährige Amtsdauer, 2. der Mitglieder des Kantonsrates, 3. der Mitglieder des Regierungsrates, 4. der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichtes, des Strafgerichtes, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes; vorbehalten bleibt die Wahl ausserordentlicher Ersatzmitglieder durch den Kantonsrat gemäss § 41 Bst. l, 5. aller weitern Behörden, Beamten und Angestellten, deren Wahl verfassungsgemäss oder nach eidgenössischen und kantonalen Gesetzen dem Volke zusteht. Angenommen in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007, in Kraft seit 30. Juni 2007. Gewährleistungsbeschluss vom 6. März 2008 (BBl 2008 2493 Art. 1 Ziff. 3, 2007 7663).
§ 31
Die verfassungsmässigen Rechte werden vom Volke ausgeübt: a. durch Annahme oder Verwerfung der Verfassung und ihrer Abänderungen; b. durch Genehmigung oder Verwerfung der Gesetze; c. durch das Vorschlagsrecht (Initiative); d. durch die Wahl folgender Behörden und Beamter:1. der beiden Mitglieder des schweizerischen Ständerates für eine vierjährige Amtsdauer, 2. der Mitglieder des Kantonsrates, 3. der Mitglieder des Regierungsrates, 4. der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kantonsgerichtes, des Strafgerichtes, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes; vorbehalten bleibt die Wahl ausserordentlicher Ersatzmitglieder durch den Kantonsrat gemäss § 41 Bst. l, 5. aller weitern Behörden, Beamten und Angestellten, deren Wahl verfassungsgemäss oder nach eidgenössischen und kantonalen Gesetzen dem Volke zusteht. Angenommen in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007, in Kraft seit 30. Juni 2007. Gewährleistungsbeschluss vom 6. März 2008 (BBl 2008 2493 Art. 1 Ziff. 3, 2007 7663).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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