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Pflichtenheft Ad-hoc Kommission Musikschule, Vereins- und Freizeitzentrum

Cham · 1.6.1-18 · communal act

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Contents: 9 provisions
  1. § 1 Aufgabe der Ad-hoc Kommission
  2. § 2 Befristete Tätigkeit der Ad-hoc Kommission
  3. § 3 Organisationsstruktur
  4. § 4 Projektziele
  5. § 5 Vision
  6. § 6 Termine
  7. § 7 Kommissionssitzungen
  8. § 8 Schweige- und Ausstandspflicht
  9. § 9 Entschädigung

9 provisions

§ 1 Aufgabe der Ad-hoc Kommission

1 Für das Projekt «Musikschule, Vereins- und Freizeitzentrum» wird eine Ad-hoc Kommission gebildet. Diese berät die Projektleitung der Abteilung Planung und Hochbau in den für die Sicherstellung einer nachhaltigen Projektentwicklung und -realisierung relevanten Fragen. Die Verantwortlichkeiten umfassen: a) die Beratung von Entscheidungsgrundlagen unter Berücksichtigung der Gesamtziele des Projektes in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht b) die Überwachung der Planungs- und Ausführungsprozesse c) die Einhaltung des Projektrahmens d) die Freigabe der Projektphasen e) die Freigabe von Projektänderungen f) die Einhaltung der Submissions- und Vergabeverfahren

§ 2 Befristete Tätigkeit der Ad-hoc Kommission

1 Die für das Projekt «Musikschule, Vereins- und Freizeitzentrum» gebildete Ad-hoc Kommission hat einen zeitlich beschränkten Bestand, d. h. bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes und der Investitionsabrechnung des Projektes.

§ 3 Organisationsstruktur

1

§ 4 Projektziele

1 Die Gemeinde will im Neubau auf dem Papieri-Areal Musikschule, Vereine und Freizeitnutzungen zusammenführen und Synergien nutzen. Den flächenmässig grössten Teil des Raumprogramms beansprucht die Musikschule. Deren breites Angebot umfasst den schulischen Musikunterricht in allen Altersstufen wie auch Kurse für Jugendliche und Erwachsene und eine Chorabteilung. Der Neubau enthält einen Unterrichtsbereich mit Räumen für den schulischen Einzel- oder Gruppenunterricht, Ensembles und Proben sowie einen Mitarbeitendenbereich für die Schulleitung und Lehrpersonen. Den Chamer Vereinen stehen im Gebäude Räume unterschiedlicher Grössen für Sitzungen, Kurse oder Versammlungen zur Verfügung. Daneben gehören Proberäume für Bands, eine Kreativwerkstatt sowie eine grosse Küche zum Angebot, das auch vereinsunabhängigen Freizeitnutzungen offensteht. Der Schiesssportverein erhält im Untergeschoss eine 10-m-Luftdruck-Schiessanlage. Der grosszügige gemeinsame Bereich für alle Nutzenden umfasst ein Auditorium mit Foyer und weitere Aufenthalts- und Begegnungszonen. Attraktive und flexibel nutzbare Aussenbereiche sollen das Angebot abrunden. Oberirdische Geschossfläche soll zugunsten eines grösseren Freiraums nur auf dem Baufeld M1 realisiert werden, für das Untergeschoss kann auch das Baufeld M2 in Anspruch genommen werden.

§ 5 Vision

1 Die Vision der Gemeinde sieht einen offenen, lebendigen Ort der Begegnung und des Austauschs vor. Die Musikschule erwartet ein kommunikatives Gebäude, das Verbindungen schafft, aber auch Konzentration ermöglicht, und innovativen Lern- und Unterrichtsformen Raum gibt. Die Chamer Vereine sollen mit dem Neubau auf dem Papieri-Areal eine flexible gemeinsame Basisinfrastruktur für Sitzungen, Kurse, Versammlungen und andere Anlässe erhalten. Die Angebote des Vereins- und Freizeitzentrums sollen für Chamerinnen und Chamer einfach zugänglich sein und auch informelle Freizeitaktivitäten ermöglichen. Das offene Raumkonzept des Gebäudes ermöglicht, die verschiedenen Nutzergruppen nicht nur störungsarm aneinander vorbei-, sondern auch zusammenzubringen. Die Räume sollen dank eines flexiblen Betriebskonzepts gut ausgelastet und das Gebäude einschliesslich seiner Aussenbereiche tagsüber wie abends belebt sein. Gewünscht ist ein einladender und Identität stiftender öffentlicher Bau, der hohen Ansprüchen bezüglich Nachhaltigkeit – im Sinne der Dimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt – genügt. Das Gebäude soll nach dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS Hochbau geplant, gebaut und betrieben werden.

§ 6 Termine

1 Das Projekt «Musikschule, Vereins- und Freizeitzentrum orientiert sich an folgendem Terminplan:

§ 7 Kommissionssitzungen

1 Die Ad-hoc Kommission tritt nach Bedarf zu den erforderlichen Sitzungen zusammen. Die Sitzungsinhalte werden in einem Protokoll festgehalten. Beschlüsse, kurze Hinweise über den Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen werden in das Protokoll aufgenommen.

§ 8 Schweige- und Ausstandspflicht

1 Die Ad-hoc-Kommissionsmitglieder sind an die Schweigepflicht gebunden. Sie sind verpflichtet, sich aller Angaben und Auskünfte an Dritte über Einzelheiten der Tätigkeit in der Ad-hoc-Kommission zu enthalten. Die Ausstands-Pflicht der Mitglieder muss eingehalten werden.

§ 9 Entschädigung

1 Die Ad-hoc-Kommissionsmitglieder beziehen für die Teilnahme an den Sitzungen das im gemeindlichen Besoldungsreglement festgelegte Sitzungsgeld.

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