Propose a change

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 28 Bestehen der Laufbahnprüfung

(1) Im Anschluss an die mündliche Prüfung errechnet die Prüfungskommission die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung. Dabei werden berücksichtigt: 1. die Durchschnittsrangpunktzahl der Zwischenprüfung mit 5 Prozent, 2. die Durchschnittsrangpunktzahl des Zeugnisses über das Hauptstudium mit 15 Prozent, 3. die Durchschnittsrangpunktzahl des Zeugnisses über die Praktika mit 15 Prozent, 4. die Rangpunkte der Diplomarbeit mit 15 Prozent, 5. die Durchschnittsrangpunktzahl der schriftlichen Diplomprüfung mit 35 Prozent, 6. die Durchschnittsrangpunktzahl der mündlichen Diplomprüfung mit 15 Prozent. Wenn die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung mindestens 5 beträgt, wird bei Nachkommastellen ab 50 aufgerundet, bei kleineren Nachkommastellen abgerundet. Die Gesamtnote wird nach § 24 Absatz 1 Satz 2 Spalte 2 und 3 festgelegt. (2) Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn insgesamt die Durchschnittsrangpunktzahl 5 erreicht worden ist. Diese ist das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen. (3) Im Anschluss an die mündliche Diplomprüfung teilt die oder der Vorsitzende den Studierenden das Ergebnis mit und erläutert es auf Wunsch kurz.

Your change, as a redline

§ 28 Bestehen der Laufbahnprüfung

(1) Im Anschluss an die mündliche Prüfung errechnet die Prüfungskommission die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung. Dabei werden berücksichtigt: 1. die Durchschnittsrangpunktzahl der Zwischenprüfung mit 5 Prozent, 2. die Durchschnittsrangpunktzahl des Zeugnisses über das Hauptstudium mit 15 Prozent, 3. die Durchschnittsrangpunktzahl des Zeugnisses über die Praktika mit 15 Prozent, 4. die Rangpunkte der Diplomarbeit mit 15 Prozent, 5. die Durchschnittsrangpunktzahl der schriftlichen Diplomprüfung mit 35 Prozent, 6. die Durchschnittsrangpunktzahl der mündlichen Diplomprüfung mit 15 Prozent. Wenn die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung mindestens 5 beträgt, wird bei Nachkommastellen ab 50 aufgerundet, bei kleineren Nachkommastellen abgerundet. Die Gesamtnote wird nach § 24 Absatz 1 Satz 2 Spalte 2 und 3 festgelegt. (2) Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn insgesamt die Durchschnittsrangpunktzahl 5 erreicht worden ist. Diese ist das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen. (3) Im Anschluss an die mündliche Diplomprüfung teilt die oder der Vorsitzende den Studierenden das Ergebnis mit und erläutert es auf Wunsch kurz.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds