Propose a change

Patentanwaltsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Rücktritt

1 Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn zurückziehen. Sie erhalten nur in diesem Fall die einbezahlte Prüfungsgebühr zurück. 2 Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a. Mutterschaft; b. Krankheit und Unfall; c. Todesfall im engeren Umfeld; d. unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 3 Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und der Verhinderungsgrund belegt werden. 4 Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht nach Absatz 1 fristgerecht oder nicht aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten, haben die Prüfung des entsprechenden Prüfungsteils nicht bestanden. 5 Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat von einer bereits begonnenen Prüfung aus einem entschuldbaren Grund zurück, so muss sie oder er sich zum nächsten Prüfungstermin anmelden. Andernfalls gilt die Prüfung des entsprechenden Prüfungsteils als nicht bestanden. 6 Die Kandidatin oder der Kandidat muss die abgebrochene Prüfung vollständig wiederholen und die Prüfungsgebühr erneut bezahlen.

Your change, as a redline

Art. 19 Rücktritt

1 Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn zurückziehen. Sie erhalten nur in diesem Fall die einbezahlte Prüfungsgebühr zurück. 2 Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a. Mutterschaft; b. Krankheit und Unfall; c. Todesfall im engeren Umfeld; d. unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 3 Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und der Verhinderungsgrund belegt werden. 4 Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht nach Absatz 1 fristgerecht oder nicht aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten, haben die Prüfung des entsprechenden Prüfungsteils nicht bestanden. 5 Tritt eine Kandidatin oder ein Kandidat von einer bereits begonnenen Prüfung aus einem entschuldbaren Grund zurück, so muss sie oder er sich zum nächsten Prüfungstermin anmelden. Andernfalls gilt die Prüfung des entsprechenden Prüfungsteils als nicht bestanden. 6 Die Kandidatin oder der Kandidat muss die abgebrochene Prüfung vollständig wiederholen und die Prüfungsgebühr erneut bezahlen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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