Propose a change

Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Anspruch auf Unterstützungsbeiträge 1 Personen, die einen der folgenden Bildungsgänge im Bereich der Pflege absolvieren, haben nach Vollendung des 22. Lebensjahrs Anspruch auf Unterstützungsbeiträge: a. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF; b. Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH. 2 Massgebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz oder der Anknüpfungspunkt gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs. 3 Bei einem Wohnsitzwechsel während des Semesters werden die Unterstützungsbeiträge anteilmässig gewährt und bereits ausbezahlte Unterstützungsbeiträge müssen anteilmässig zurückerstattet werden. 4 Wird die Ausbildung unterbrochen, entfällt der Anspruch für die Dauer des Unterbruchs. Der Anspruch entfällt nicht bei Unterbruch der Ausbildung aufgrund von Krankheit oder Unfall, während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs und während der Ausübung gesetzlicher Dienstpflichten, solange der Ausbildungsvertrag weitergeführt wird.

Your change, as a redline

Art. 7

Anspruch auf Unterstützungsbeiträge 1 Personen, die einen der folgenden Bildungsgänge im Bereich der Pflege absolvieren, haben nach Vollendung des 22. Lebensjahrs Anspruch auf Unterstützungsbeiträge: a. Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF; b. Pflegefachfrau/Pflegefachmann FH. 2 Massgebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz oder der Anknüpfungspunkt gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs. 3 Bei einem Wohnsitzwechsel während des Semesters werden die Unterstützungsbeiträge anteilmässig gewährt und bereits ausbezahlte Unterstützungsbeiträge müssen anteilmässig zurückerstattet werden. 4 Wird die Ausbildung unterbrochen, entfällt der Anspruch für die Dauer des Unterbruchs. Der Anspruch entfällt nicht bei Unterbruch der Ausbildung aufgrund von Krankheit oder Unfall, während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs und während der Ausübung gesetzlicher Dienstpflichten, solange der Ausbildungsvertrag weitergeführt wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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