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Versuchsbestimmungen für das städtische Pilotprojekt mit gebundenen Tagesschulen, Projektphase II (VB TS 2025) Beschluss der Schulpflege

Zürich (city) · 412.115 · decree

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1 provision

412.1151 Versuchsbestimmungen für das städtische Pilotprojekt mit gebundenen Tagesschulen, Projektphase II (VB TS 2025) Beschluss der Schulpflege vom 4. September 2018 mit Änderungen bis 9. Juni 2020 1 Projektziel Projektziel ist das Gewinnen und Auswerten von Erfahrungen mit dem Modell der Tagesschule 2025 im Rahmen eines städtischen Pilotprojekts. 2 Inhaltliche Eckwerte (Fünf Kernelemente) 2.1 Abgestufte Gebundenheit 1 Die Schülerinnen und Schüler aus dem regulären Einzugs gebiet besuchen die Pilotschule. 2 Die Schülerinnen und Schüler verbringen diejenigen Mittage gebunden in der Schule, an denen sie nachmittags Unterricht haben. Da die Lektionenzahl mit dem Alter der Kinder steigt, nimmt auch die Anzahl der gebundenen Mittage zu. 3 Für die Schülerinnen und Schüler besteht (aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme) eine Abmeldemöglichkeit für die gebundene Mittagsbetreuung. Abmeldungen von der gebundenen Mittagsbetreuung bezüglich einzelner Wochentage sowie generell während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht möglich. 2.2 Einheitliche Zeitpläne 1 Das Modell Tagesschule 2025 entspricht einer Erweiterung der Blockzeiten bis in den Nachmittag an denjenigen Tagen, an denen am Nachmittag Unterricht stattfindet. Die Mittagszeit wird auf 80 Minuten festgelegt. Die Schulen können gemäss ihrem schuleigenen Umsetzungskonzept (vgl. hinten Ziff. 5.3) die Dauer der gebundenen Mittage bis zu maximal 90 Minuten verlängern. Die Ressourcenzuweisung für die gebundenen Mittage erfolgt in jedem Fall für die Dauer von 80 Minuten. An den Nachmittagen, an denen Unterricht stattfindet, dauert der Tagesschulbetrieb für den zweiten Kindergarten und die Unterstufe bis 15.00 Uhr; da die Lektionenzahl entsprechend der Lektionentafel des Lehrplans 21 mit dem Alter der Kinder steigt, kann der Nachmittagsunterricht gemäss Stundenplan in der 3. Klasse länger als bis 15.00 Uhr dauern. In der Mittelstufe dauert der Tagesschul betrieb bis 16.00 Uhr; der Nachmittagsunterricht gemäss Stundenplan kann vor 16.00 Uhr enden, die betroffenen Schülerinnen und Schüler können jedoch bis 16.00 Uhr ohne Zusatzkosten an Angeboten der Tagesschule teilhaben. Aus organisatorischen Gründen können die Endzeiten auf allen Schulstufen um maximal 30 Minuten verkürzt werden. Die Endzeiten sind im schuleigenen Umsetzungskonzept festzuhalten (vgl. hinten Ziff. 5.3). 2 Für die einzelnen Schulstufen gilt: – Erstes Kindergartenjahr: Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen den Kindergarten. Ergänzend besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. – Zweites Kindergartenjahr: Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen sowie am Montag und am Freitagnachmittag den Kindergarten. Entsprechend ergeben sich zwei gebundene Mittage. Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. – Primarstufe, 1. bis 4. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen den Unterricht. Entsprechend ergeben sich drei gebundene Mittage. Es bestehen zwei Zeitprofile: Zeitprofil A (Unterricht am Montag , Dienstag und Freitagnachmittag, freier Mittwoch und Donnerstagnachmittag) und Zeitprofil B (Unterricht am Montag , Donnerstag und Freitagnachmittag, freier Dienstag und Mittwochnachmittag). Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. – Primarstufe, 5. und 6. Klasse: Die Schulen entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen oder an fünf Vormittagen und vier Nachmittagen den Unterricht besuchen. Entsprechend ergeben sich drei oder vier gebundene Mittage. Bei drei gebundenen Mittagen bestehen die folgenden zwei Zeitprofile: Zeitprofil A (Unterricht am Montag , Dienstag und Freitagnachmittag, freier Mittwoch und Donnerstagnachmittag) und Zeitprofil B (Unterricht am Montag , Donnerstag und Freitagnachmittag, freier Dienstag und Mittwochnachmittag). Bei vier gebundenen Mittagen entfällt einer der beiden freien Nachmittage gemäss Zeitprofil A oder B. Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. Die Anzahl Nachmittage mit Unterricht ergibt sich aus dem schuleigenen Umsetzungskonzept (vgl. hinten Ziff. 5.3). Die Eltern/ Erziehungsberechtigten werden über den entsprechenden Entscheid mit Begründung und Erläuterungen zu den Konsequenzen informiert. Er gilt bis Ende der Projektphase II. – Sekundarstufe: Die Jugendlichen besuchen an fünf Vormittagen und an vier Nachmittagen den Unterricht (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag). Entsprechend ergeben sich vier gebundene Mittage. 3 Die Profilzuteilung gemäss Abs. 2, drittem und viertem Spiegelstrich, wird den Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens mit der Klassenzuteilung und dem Stundenplan mitgeteilt. 4 Das Zeitprofil des einzelnen Schulkindes bleibt in der Regel über seine ganze Schulzeit konstant. Zusätzlich wird angestrebt, alle Kinder einer Familie in dasselbe Zeitprofil einzuteilen, um die Betreuung in der Familie zu erleichtern. 2.3 Gestaffelte, warme Mahlzeiten Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine warme Mahlzeit am Mittag gemäss heutigem Standard. Um die Infrastruktur optimal zu nutzen, können die Schülerinnen und Schüler gestaffelt verpflegt werden und/oder selbständig den Zeitpunkt wählen, an dem sie essen wollen. Die konkrete Mittagsorganisation wird im Umsetzungskonzept der Schule festgehalten (hinten Ziff. 5.3). 2.4 Stärkung des pädagogischen Freiraums der Schulen 1 Die Tagesschule 2025 fördert das Zusammenwirken von Unterricht und Betreuung und erweitert damit den pädagogischen Freiraum der Schulen. 2 Durch die verlängerte Präsenz der Schülerinnen und Schüler ergeben sich Möglichkeiten für informelle Bildungsangebote und sozialpädagogisch gestaltete Lerngelegenheiten. 3 Die Ausgestaltung des pädagogischen Freiraums wird von den Schulen in ihrem Umsetzungskonzept festgehalten. 2.5 Zusammenarbeit mit Drittanbietern von Freizeitangeboten 1 Die Pilotschulen arbeiten nach Möglichkeit mit Drittanbietern von Freizeitangeboten zusammen und koordinieren diese mit ihren eigenen Betreuungsangeboten. 2 Die zeitliche und organisatorische Koordination von Freizeitangeboten Dritter mit der Schule ist Teil einer generellen Weiterentwicklung der ungebundenen Betreuungsangebote und während Projektphase II nicht Teil des Projekts. 2.6 Aufgabenstunden 1 Betreute Aufgabenstunden («Aufgabenhilfe») sind Bestandteile der Pilotschulen. Abmeldungen sind möglich. Die Modalitäten zur Abmeldung halten die Schulen in ihrem Umsetzungskonzept fest (vgl. hinten Ziff. 5.3). 2 Die Pilotschulen erhalten zusätzlich zu den regulär zugewiesenen Aufgabenstunden Ressourcen für weitere Aufgabenstunden im Umfang von zwei Stunden (120 Minuten) pro Klasse und Woche für die 1. bis 6. Primarklassen. Den Einsatz dieser zusätzlichen Ressourcen halten die Schulen in ihrem Umsetzungskonzept fest (vgl. hinten Ziff. 5.3). 3 Abmeldung von den gebundenen Mittagen 1 In den Pilotschulen kommt eine «Betreuungsvereinbarung» zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Schulamt für die gebundenen Mittage zustande, sofern die Eltern/Erziehungsberechtigten die Schülerin/den Schüler nicht bis zum 31. März vor dem entsprechenden Schuljahr von den gebundenen Mittagen abmelden. 2 Wird eine Schülerin oder ein Schüler nach dem 31. März neu in eine Pilotschule zugeteilt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten diese oder diesen innert 10 Tagen nach Erhalt der Zuteilungsbestätigung von den gebundenen Mittagen abmelden. 3 Die Abmeldung ist schriftlich an die zuständige Kreisschulbehörde zur richten. 4 Die Schülerin oder Schüler verbleibt grundsätzlich trotz Abmeldung in derselben Schule. 4 Tariffestlegung 1 Die Tarife während der Projektphase II sind gemäss Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 sowie gestützt auf Bst. A Ziff. 5 Anhang 3 zur Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich (VO KB, AS 410.130) wie folgt festgelegt: – Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe, Mittagstarif für gebundene Mittage: Einheitstarif Fr. 6.–. – Kindergarten und Primarstufe, Mittagstarif für ungebundene Mittage sowie Nachmittagstarif: Beibehaltung des bestehenden Tarifs gemäss Anhang 3 VO KB. – Sekundarstufe, Mittagstarif für ungebundene Mittage: Beibehaltung des bestehenden Tarifs gemäss Anhang 3 VO KB. 2 Im Falle einer wirtschaftlichen Notlage richtet sich eine allfällige Reduktion der Elternbeiträge für die ungebundenen Betreuungsangebote nach Art. 16 Abs. 2 VO KB. Ist bei den gebundenen Mittagen der Einheitstarif höher als der entsprechende Tarif für die ungebundene Mittagsbetreuung mit anwendbarem Beitragsfaktor, kann ein Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags für die gebundenen Mittage gestellt werden. Der reduzierte Elternbeitrag für die gebundene Mittagsbetreuung richtet sich nach dem jeweils gültigen Beitragsfaktor. Die entsprechenden Prozesse werden durch die Schulpflege in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich festgelegt. 5 Projektplanung 5.1 Projektphasen Das Projekt Tagesschule 2025 ist in drei Phasen gegliedert: – Phase I: Januar 2015 bis Dezember 2018 Erfahrungsgewinn für die Tagesschule 2025 in sechs Pilotschulen im Rahmen eines städtischen Pilotprojekts. Vorbereitung der Phase II. – Phase II: August 2018 bis Dezember 2022 (aktuelle Projektphase) Die Anzahl der Schulen im städtischen Pilotprojekt wird erhöht und das Konzept der Tagesschule 2025 optimiert. Vorbereitung der Phase III. – Phase III: Januar 2022 bis Dezember 2025 In der Phase III wird die flächendeckende Umsetzung vorbereitet. 5.2 Teilnehmende Schulen Projektphase II 1 In Projektphase II nehmen die sechs Pilotschulen, die sich bereits an der Projektphase I beteiligten, sowie 24 neue Pilotschulen teil.1 2 Schulen mit Start in der Projektphase I: – Aegerten – Albisriederplatz – Am Wasser – Blumenfeld – Leutschenbach – Schauenberg 3 Schulen mit voraussichtlichem Start in der Projektphase II: – Allmend2 – Altstetterstrasse – Balgrist Kartaus – Bungertwies (bisherige Tagesschule) – Campus Glattal3 – Dachslernstrasse Feldblumen (Feldblumen = bisherige Tagesschule) – Fluntern Heubeeribüel – Freilager4 – Hans Asper – Himmeri5 – Hirzenbach – Hutten – Gubel – Ilgen – Kornhaus – Limmat (Limmat B = bisherige Tagesschule) – Mattenhof – Neubühl (Regelschule und bisherige Tagesschule) – Nordstrasse – Pfingstweid 1 Fassung gem. Beschluss vom 9. Juni 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. 2 Fassung gem. Beschluss vom 14. Januar 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. 3 Fassung gem. Beschluss vom 9. Juni 2020; Inkrafttreten 1. August 2020. 4 Fassung gem. Beschluss vom 1. Oktober 2019; Inkrafttreten 1. August 2020. 5 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. – Riedtli – Scherr – Schütze – Weinberg Turner 4 Die Schulpflege kann einzelne der Schulen gemäss Ziff. 5.2 Abs. 3 während der Vorbereitung aus der Versuchsanordnung entlassen, sofern dannzumal die Voraussetzungen für eine Überführung in das Modell Tagesschule 2025 nicht erfüllt sind. Falls sich herausstellt, dass stattdessen eine andere Schule die Voraussetzungen erfüllt und die bewilligten Ausgaben dadurch nicht überschritten werden, kann die Schulpflege diese andere Schule in die Versuchsanordnung aufnehmen. Wird eine Schule aus der Versuchsanordnung entlassen und nicht durch eine andere Schule ersetzt, reduzieren sich die bewilligten Ausgaben anteilmässig. 5.3 Umsetzungskonzept 1 Die konkrete Gestaltung des Pilotprojekts in den beteiligten Schulen wird je in einem Umsetzungskonzept festgehalten. Für die Erstellung des Umsetzungskonzepts stellt das Schulamt ein Raster und einen Leitfaden zur Verfügung. 2 Das Präsidium der Kreisschulbehörde vereinbart mit den Schulleitungen und Leitungen Betreuung, wie der Prozess von der Erarbeitung bis zur Abnahme innerhalb des Schulkreises abläuft und wann wie welche Anspruchsgruppen einbezogen werden. Das Umsetzungskonzept ist bis spätestens 31. Dezember vor dem Start der entsprechenden Pilotschule der zuständigen Kreisschulbehörde zur Genehmigung vorzulegen. 5.4 Begleitung und Evaluation 1 Die Vorbereitung der Projektphase II, die Umstellung und die Durchführung werden durch die zuständigen Kreisschulbehörden und durch das Schulamt eng begleitet. Dabei wird der Austausch zwischen den beteiligten Schulen sichergestellt. 2 Die Projektphase II wird durch eine verwaltungsunabhängige Organisation evaluiert. 3 Die Schulpflege beschliesst das Evaluationskonzept. 6 Projektorganisation – Schulpflege Die Schulpflege ist oberstes Entscheidungsgremium innerhalb der Projektorganisation. Sie steuert das Projekt und ist im Projektausschuss vertreten. Die Schulpflege entscheidet entweder abschliessend oder zuhanden von Stadt oder Gemeinderat. – PA – Projektausschuss Der PA steuert das Projekt im Auftrag der Schulpflege; er nimmt Zwischenergebnisse ab und gibt die noch nicht fest zugeteilten Ressourcen des Projektkredits frei. Der PA wird vom Direktor oder der Direktorin des Schulamts geleitet. – PL – Projektleitung Die PL leitet und koordiniert das Projekt im Auftrag der Schulpflege, konkretisiert die Stossrichtung nach den übergeordneten Vorgaben und bereitet die Entscheide der politischen Gremien vor. – Kreisschulbehörden – Präsidien Die Präsidien der Kreisschulbehörden steuern die lokale Umsetzung in den beteiligten Schulen. Sie bestimmen den Einsitz in die lokale Steuergruppe und unterstützen zusammen mit ihrer Verwaltung die Schulen bei der konzeptionellen Arbeit. – Kreisschulbehörden Die Kreisschulbehörden begleiten die Schulen in ihrem Umsetzungsprozess. – Kreisschulbehörden – Verwaltungen Delegierte aus den Verwaltungen aller sieben Schulkreise bereiten mit der Projektleitung die Geschäfte für die Projektgremien vor. Sie sind für die Sicherstellung des Informationsflusses in die Kreisschulbehörden und in die Schulen und für die Begleitung der Schulen zuständig. – Schulleitungen und Leitungen Betreuung Die Schulleitungen sind verantwortlich für die Projektumsetzung vor Ort, die Leitungen Betreuung für die betriebliche Organisation. Zusätzliche Gremien werden bei Bedarf gebildet. 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung 1 Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der gebundenen und der ungebundenen Betreuungsangebote werden zuhanden der Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schulpflege in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich festgehalten. 2 Das Schulamt gibt diese den Eltern/Erziehungsberechtigten in geeigneter Form und rechtzeitig im Voraus bekannt. 8 Ressourcenzuweisung 1 Für die Ressourcenzuweisung im Bereich der Betreuung gilt ein von der Schulpflege beschlossener angepasster Betreuungsschlüssel. 2 In den Pilotschulen kann von den Flächenvorgaben gemäss Raumbedarfsstrategie Betreuung abgewichen werden. 3 Für die Zuweisung der Ressourcen für die Unterhalts und die Grundreinigung gilt die städtische Reinigungsordnung gemäss Beschluss der Präsidentinnen und Präsidentenkonferenz vom 20. August 2013. 4 Ressourcenanpassungen werden im ordentlichen Zuweisungsprozess geprüft und vorgenommen. 9 Anpassung und Auflösung bestehender Betreuungsvereinbarungen 1 Mit dem Eintritt einer Schülerin oder eines Schülers in den Tagesschulbetrieb (Start in Projektphase II, vorn Ziff. 5.2 Abs. 3) und mit einer Ausweitung der gebundenen Betreuung infolge Stufenanstiegs (vorn Ziff. 2.2 Abs. 2) reduziert sich der Betreuungsumfang für die ungebundene Betreuung gemäss bisheriger Betreuungsvereinbarung entsprechend. Die ungebundene Betreuung wird insoweit durch die gebundene Betreuung ersetzt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden darüber durch die Schule jeweils vor Mitte März informiert. 2 Im Übrigen haben die Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, im Rahmen der ordentlichen Fristen die ungebundenen Betreuungsangebote anzupassen oder zu kündigen sowie in Bezug auf die gebundene Mittagsbetreuung ihr Kind jeweils bis zum 31. März von den gebundenen Mittagen abzumelden (vorn Ziff. 3). 3 Für die Schülerinnen und Schüler der in Projektphase II neu startenden bisherigen Tagesschulen (vorn Ziff. 5.2 Abs. 3, Vermerk «bisherige Tagesschule») werden bestehende Betreuungsvereinbarungen per Ende Schuljahr vor dem Umstellungszeitpunkt (Start in Projektphase II) aufgelöst. 10 Inkrafttreten und Aufhebung der bisherigen Versuchsbestimmungen 1 Diese Versuchsbestimmungen treten per 1. August 2019 in Kraft. 2 Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Versuchsbestimmungen Städtisches Pilotprojekt mit gebundenen Tagesschulen der Projektphase II (AS 412.115) vom 22. August 2017 aufgehoben.

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