Reglement über den Vollzug von Strafen in Form von gemeinnütziger Arbeit
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Change 1
Art. 4
Zeitliche Voraussetzungen 1 GA setzt voraus, dass die ausgefällte Strafe oder die Gesamtdauer der gemeinsam zu vollziehenden Strafen: a) 6 Monate oder weniger beträgt; angerechnete Untersuchungs- oder Sicherheitshaft wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt (Bruttoprinzip)7), oder 4) Nicht zur Anwendung kommen kann GA bei Ordnungsbussen. Falls die verurteilte Person die Ordnungsbusse nicht sofort oder in der vorgeschriebenen Frist begleicht, so unterliegt sie einem ordentlichen Strafverfahren. Die im ordentlichen Strafverfahren ausgesprochene Ordnungsbusse bleibt vorbehalten (vgl. Art. 6 und 14 des Ordnungsbussengesetztes vom 18.03.2016). 5) Vgl. Art. 79a Abs. 2 StGB. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn Ersatzfreiheitsstrafen gemeinsam mit Freiheitsstrafen zu vollziehen sind. 6) Die gemeinnützige Arbeit kann auch an Stelle einer Busse wegen Übertretung verhängt werden. Hingegen ist ausgeschlossen, dass ein Verurteilter diese Vollzugsform an Stelle einer Ersatzfreiheitsstrafe, die wegen Nichtbezahlung einer Geldstrafe oder einer Busse verhängt wurde, wählt (vgl. Botschaft, BBl 2012 S. 4747). 7) Bruttoprinzip bedeutet, dass für die Prüfung der zeitlichen Voraussetzungen auf die vom Gericht ausgefällte Strafdauer abgestellt und angerechnete Haft nicht berücksichtigt wird. b) mehr als 6 Monate beträgt, unter Berücksichtigung der angerechneten Untersuchungs- oder Sicherheitshaft jedoch höchstens 6 Monate noch zu vollziehen sind (Nettoprinzip)8). 2 Bei teilbedingten Strafen ist der unbedingte Teil für die Anwendung von Absatz 1 massgeblich.
Art. 4
Zeitliche Voraussetzungen 1 GA setzt voraus, dass die ausgefällte Strafe oder die Gesamtdauer der gemeinsam zu vollziehenden Strafen: a) 6 Monate oder weniger beträgt; angerechnete Untersuchungs- oder Sicherheitshaft wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt (Bruttoprinzip)7), oder 4) Nicht zur Anwendung kommen kann GA bei Ordnungsbussen. Falls die verurteilte Person die Ordnungsbusse nicht sofort oder in der vorgeschriebenen Frist begleicht, so unterliegt sie einem ordentlichen Strafverfahren. Die im ordentlichen Strafverfahren ausgesprochene Ordnungsbusse bleibt vorbehalten (vgl. Art. 6 und 14 des Ordnungsbussengesetztes vom 18.03.2016). 5) Vgl. Art. 79a Abs. 2 StGB. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn Ersatzfreiheitsstrafen gemeinsam mit Freiheitsstrafen zu vollziehen sind. 6) Die gemeinnützige Arbeit kann auch an Stelle einer Busse wegen Übertretung verhängt werden. Hingegen ist ausgeschlossen, dass ein Verurteilter diese Vollzugsform an Stelle einer Ersatzfreiheitsstrafe, die wegen Nichtbezahlung einer Geldstrafe oder einer Busse verhängt wurde, wählt (vgl. Botschaft, BBl 2012 S. 4747). 7) Bruttoprinzip bedeutet, dass für die Prüfung der zeitlichen Voraussetzungen auf die vom Gericht ausgefällte Strafdauer abgestellt und angerechnete Haft nicht berücksichtigt wird. b) mehr als 6 Monate beträgt, unter Berücksichtigung der angerechneten Untersuchungs- oder Sicherheitshaft jedoch höchstens 6 Monate noch zu vollziehen sind (Nettoprinzip)8). 2 Bei teilbedingten Strafen ist der unbedingte Teil für die Anwendung von Absatz 1 massgeblich.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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