Bauverordnung (BauV) vom 22. September 2009
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 46 Raumhöhe und Raumgrösse
1) Die lichte Höhe von Räumen ist nach deren Zweckbestimmung und unter Berücksichtigung des Flächenausmasses festzulegen. Sie beträgt in Aufenthaltsräumen mindestens 2.30 m. Im Dachgeschoss muss mindestens in einer Breite von 2.50 m eine lichte Höhe von 2.30 m auf wenigstens der Hälfte der nutzbaren Fläche nachgewiesen werden. In Keller- und Abstellräumen genügt eine Mindesthöhe von 2.20 m. 2) Mit Ausnahme von Sanitär- und Abstellräumen sowie Küchen hat die Mindestraumgrösse 9 m² zu betragen. 3) Bei Renovationen und Umbauten bestehender Wohn- oder Arbeitsräume kann die Baubehörde Abweichungen von den Mindestmassen nach Abs. 1 und 2 gestatten, sofern die bisherige Nutzung gewährleistet bleibt. 4) Bei Ferienhäusern und denkmalgeschützten Bauten können Abweichungen von den Vorschriften nach Abs. 1 und 2 gestattet werden, sofern Wohnwert und Funktion gewährleistet sind. 5) Für Gebäude der Alp- und Forstwirtschaft oder andere nach Nutzungsart gleich einzustufende Objekte sind niedrigere Raumhöhen zulässig.
Art. 46 Raumhöhe und Raumgrösse
1) Die lichte Höhe von Räumen ist nach deren Zweckbestimmung und unter Berücksichtigung des Flächenausmasses festzulegen. Sie beträgt in Aufenthaltsräumen mindestens 2.30 m. Im Dachgeschoss muss mindestens in einer Breite von 2.50 m eine lichte Höhe von 2.30 m auf wenigstens der Hälfte der nutzbaren Fläche nachgewiesen werden. In Keller- und Abstellräumen genügt eine Mindesthöhe von 2.20 m. 2) Mit Ausnahme von Sanitär- und Abstellräumen sowie Küchen hat die Mindestraumgrösse 9 m² zu betragen. 3) Bei Renovationen und Umbauten bestehender Wohn- oder Arbeitsräume kann die Baubehörde Abweichungen von den Mindestmassen nach Abs. 1 und 2 gestatten, sofern die bisherige Nutzung gewährleistet bleibt. 4) Bei Ferienhäusern und denkmalgeschützten Bauten können Abweichungen von den Vorschriften nach Abs. 1 und 2 gestattet werden, sofern Wohnwert und Funktion gewährleistet sind. 5) Für Gebäude der Alp- und Forstwirtschaft oder andere nach Nutzungsart gleich einzustufende Objekte sind niedrigere Raumhöhen zulässig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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