Propose a change

Bauverordnung (BauV) vom 22. September 2009

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51 Baugesuch

1) Dem Baugesuch nach Art. 75 des Gesetzes sind beizufügen: a) die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Planunterlagen, Berechnungen und Beschreibungen; b) der Nachweis des Eigentums oder Baurechts am Baugrundstück (Grundbuchauszug) oder, wenn der Gesuchsteller nicht selbst Eigentümer oder bauberechtigt ist, der Zustimmung des Eigentümers oder Bauberechtigten (Vollmacht); c) der Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstücks mit einer öffentlichen Strasse; d) Aufgehoben e) gegebenenfalls privatrechtliche Vereinbarungen über Dienstbarkeiten, insbesondere Grenz- und Näherbaurechte, Fuss- und Fahrwegrechte sowie Durchleitungsrechte; f) gegebenenfalls die rechtskräftige Bewilligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder dem Naturschutzgesetz; g) allfällig erforderliche Nachweise nach dem Energieausweisgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz, der Verordnung zum Brandschutzgesetz und der Energieverordnung; h) allfällige Detailpläne und Beschreibungen zu Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen; i) die erforderlichen Gesuchsunterlagen für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung gemäss den Vorgaben des Abwasserreglements der Standortgemeinde. 2) Das Baugesuch und die Planunterlagen sind vom Bauherrn und vom verantwortlichen Projektanten im Original zu unterzeichnen. 3) Wird eine Ausnahme von den Bauvorschriften beantragt, ist dem Baugesuch eine schriftliche Begründung samt den erforderlichen Angaben und Unterlagen beizufügen. 4) Unvollständige oder nicht unterzeichnete Baugesuche werden unter Ansetzung einer angemessenen Frist zur Vervollständigung an den Gesuchsteller zurückgesandt. Bei ungenütztem Ablauf der Frist ist das Baugesuch unter Hinweis auf die fehlenden Unterlagen zurückzuweisen.

Your change, as a redline

Art. 51 Baugesuch

1) Dem Baugesuch nach Art. 75 des Gesetzes sind beizufügen: a) die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Planunterlagen, Berechnungen und Beschreibungen; b) der Nachweis des Eigentums oder Baurechts am Baugrundstück (Grundbuchauszug) oder, wenn der Gesuchsteller nicht selbst Eigentümer oder bauberechtigt ist, der Zustimmung des Eigentümers oder Bauberechtigten (Vollmacht); c) der Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstücks mit einer öffentlichen Strasse; d) Aufgehoben e) gegebenenfalls privatrechtliche Vereinbarungen über Dienstbarkeiten, insbesondere Grenz- und Näherbaurechte, Fuss- und Fahrwegrechte sowie Durchleitungsrechte; f) gegebenenfalls die rechtskräftige Bewilligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder dem Naturschutzgesetz; g) allfällig erforderliche Nachweise nach dem Energieausweisgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz, der Verordnung zum Brandschutzgesetz und der Energieverordnung; h) allfällige Detailpläne und Beschreibungen zu Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen; i) die erforderlichen Gesuchsunterlagen für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung gemäss den Vorgaben des Abwasserreglements der Standortgemeinde. 2) Das Baugesuch und die Planunterlagen sind vom Bauherrn und vom verantwortlichen Projektanten im Original zu unterzeichnen. 3) Wird eine Ausnahme von den Bauvorschriften beantragt, ist dem Baugesuch eine schriftliche Begründung samt den erforderlichen Angaben und Unterlagen beizufügen. 4) Unvollständige oder nicht unterzeichnete Baugesuche werden unter Ansetzung einer angemessenen Frist zur Vervollständigung an den Gesuchsteller zurückgesandt. Bei ungenütztem Ablauf der Frist ist das Baugesuch unter Hinweis auf die fehlenden Unterlagen zurückzuweisen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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