Propose a change

Bauverordnung (BauV) vom 22. September 2009

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 53 Massstab und Ausführung der Pläne

1) Der Situationsplan ist im Massstab 1:500 oder gegebenenfalls im Massstab 1:1 000 unter Verwendung der Daten der amtlichen Vermessung einzureichen. Die Grundrisse, Schnitte und Fassaden sowie der Kanalisationsplan sind im Massstab 1:100 auszuführen. Bei grossen Bauvorhaben kann im Einvernehmen mit der Baubehörde der Massstab 1:200, bei Kleinobjekten und kleinen Umbauten der Massstab 1:50 verwendet werden. 2) In den Plänen sind die wichtigsten Masse einzutragen. Die Grundrisse haben die Innen- und Aussenmasse mit den Wandquerschnitten zu enthalten. In den Schnitten sind die Masse der Hauptkonstruktionen und die lichten Raumhöhen darzustellen. Bei Umbauten und Anbauten sind durch entsprechende Farbgebung der Altbestand (grau oder schwarz), Abbruch (gelb) und Neubestand (rot) ersichtlich zu machen. 3) Werden bereits genehmigte Pläne nachträglich geändert, so sind die Änderungen durch die farbliche Kennzeichnung gelb/rot (Änderung zur Baueingabe) in einem ergänzenden Plansatz sichtbar zu machen. Die Pläne der effektiven Bauausführung sind vierfach einzureichen. 4) Beim Abbruch von Bauten und Anlagen sind in der Regel die Bestandspläne ausreichend. Die Baubehörde kann je nach Qualität der vorhandenen Projektunterlagen eine Bauaufnahme verlangen. Die Baubehörde kann ausnahmsweise anstelle von Plänen fotografische Unterlagen zulassen sowie die Höhen- und Gebäudegrundmasse in exakter Darstellung verlangen. 5) Die Pläne sind gefaltet im Normalformat (29.7 cm x 21 cm) einzureichen.

Your change, as a redline

Art. 53 Massstab und Ausführung der Pläne

1) Der Situationsplan ist im Massstab 1:500 oder gegebenenfalls im Massstab 1:1 000 unter Verwendung der Daten der amtlichen Vermessung einzureichen. Die Grundrisse, Schnitte und Fassaden sowie der Kanalisationsplan sind im Massstab 1:100 auszuführen. Bei grossen Bauvorhaben kann im Einvernehmen mit der Baubehörde der Massstab 1:200, bei Kleinobjekten und kleinen Umbauten der Massstab 1:50 verwendet werden. 2) In den Plänen sind die wichtigsten Masse einzutragen. Die Grundrisse haben die Innen- und Aussenmasse mit den Wandquerschnitten zu enthalten. In den Schnitten sind die Masse der Hauptkonstruktionen und die lichten Raumhöhen darzustellen. Bei Umbauten und Anbauten sind durch entsprechende Farbgebung der Altbestand (grau oder schwarz), Abbruch (gelb) und Neubestand (rot) ersichtlich zu machen. 3) Werden bereits genehmigte Pläne nachträglich geändert, so sind die Änderungen durch die farbliche Kennzeichnung gelb/rot (Änderung zur Baueingabe) in einem ergänzenden Plansatz sichtbar zu machen. Die Pläne der effektiven Bauausführung sind vierfach einzureichen. 4) Beim Abbruch von Bauten und Anlagen sind in der Regel die Bestandspläne ausreichend. Die Baubehörde kann je nach Qualität der vorhandenen Projektunterlagen eine Bauaufnahme verlangen. Die Baubehörde kann ausnahmsweise anstelle von Plänen fotografische Unterlagen zulassen sowie die Höhen- und Gebäudegrundmasse in exakter Darstellung verlangen. 5) Die Pläne sind gefaltet im Normalformat (29.7 cm x 21 cm) einzureichen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it