Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer
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Change 1
§ 5 Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 2. Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht, 3. Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 4. Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten, 5. Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau, 6. Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen, 7. Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau, 8. Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden, 9. Arbeiten mit Kunststoffen, 10. Bearbeiten von Metallen, 11. Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen, 12. Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, 13. Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser, 14. Abdichten von Brückenbauwerken, 15. Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix, 16. Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix, 17. Entnehmen von Materialproben, 18. Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt, 19. Herstellen und Schließen von Fugen, 20. Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.
§ 5 Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 2. Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht, 3. Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen, 4. Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten, 5. Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau, 6. Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen, 7. Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau, 8. Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden, 9. Arbeiten mit Kunststoffen, 10. Bearbeiten von Metallen, 11. Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen, 12. Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, 13. Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser, 14. Abdichten von Brückenbauwerken, 15. Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix, 16. Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix, 17. Entnehmen von Materialproben, 18. Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt, 19. Herstellen und Schließen von Fugen, 20. Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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