Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (ERHÜ)
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Change 1
Art. 30
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert den Mitgliedern des Europarates und der Regierung jedes Staates, der diesem Übereinkommen beigetreten ist: a) die Namen der Unterzeichner und die Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Beitrittsurkunde; b) den Zeitpunkt des Inkrafttretens; c) jede nach Art. 5 Ziff. 1, 7, Ziff. 3, 15, Ziff. 6, 16, Ziff. 2, 24, 25, Ziff. 3 und 4 sowie 26, Ziff. 4 eingegangene Notifikation; d) jeden nach Art. 23 Ziff. 1 gemachten Vorbehalt; e) jede nach Art. 23 Ziff. 2 vorgenommene Zurückziehung eines Vorbehaltes; f) jede nach Art. 29 eingegangene Notifikation einer Kündigung und den Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird. Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben. Geschehen zu Strassburg, am 20. April 1959, in französischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut in gleicher Weise massgebend ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarates hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarates übermittelt den unterzeichneten und den beitretenden Regierungen beglaubigte Abschriften. (Es folgen die Unterschriften) Vorbehalte und Erklärungen Dänemark
Art. 30
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert den Mitgliedern des Europarates und der Regierung jedes Staates, der diesem Übereinkommen beigetreten ist: a) die Namen der Unterzeichner und die Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Beitrittsurkunde; b) den Zeitpunkt des Inkrafttretens; c) jede nach Art. 5 Ziff. 1, 7, Ziff. 3, 15, Ziff. 6, 16, Ziff. 2, 24, 25, Ziff. 3 und 4 sowie 26, Ziff. 4 eingegangene Notifikation; d) jeden nach Art. 23 Ziff. 1 gemachten Vorbehalt; e) jede nach Art. 23 Ziff. 2 vorgenommene Zurückziehung eines Vorbehaltes; f) jede nach Art. 29 eingegangene Notifikation einer Kündigung und den Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird. Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben. Geschehen zu Strassburg, am 20. April 1959, in französischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut in gleicher Weise massgebend ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarates hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarates übermittelt den unterzeichneten und den beitretenden Regierungen beglaubigte Abschriften. (Es folgen die Unterschriften) Vorbehalte und Erklärungen Dänemark
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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