Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 50
Ausmittlung der Resultate: bei Wahlen: zweiter Wahlgang2) 1 Wenn bei einer Einzelwahl kein Kandidat oder bei der Wahl einer Kollegialbehörde weniger Kandidaten das absolute Mehr erreichen als Mandate zu vergeben sind, so wird ein zweiter Wahlgang angeordnet. 1) Im Amtsblatttext ist durch Versehen der Art. 77 zitiert. 2) Redaktionelle Bereinigung durch Redaktionskommission, Beschluss vom 5. April 2000. 2 Dabei ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr). Artikel 50a * Stille Nachwahl 1 Sofern bei Gemeindewahlen die Gemeinde die Möglichkeit der stillen Wahl vorsieht, können die im Wahlgang nach Artikel 32 ff. nicht besetzten Sitze durch stille Nachwahl besetzt werden. 2 Die Wahlvorschläge sind spätestens am Donnerstag nach dem Wahlgang bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Für Kandidatinnen oder Kandidaten des ersten Wahlganges genügt die schriftliche Erklärung der Vertretung des Wahlvorschlages. Allfällige Ersatzvorschläge sind innert fünf Tagen seit der Mitteilung bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Im Übrigen sind die Bestimmungen von Artikel 18a bis 18i sinngemäss anwendbar. 3 Werden alle Sitze durch stille Nachwahl besetzt, gibt die Gemeindekanzlei bekannt, dass der zweite Wahlgang nicht stattfindet. 4 Für die Sitze, die nicht durch stille Nachwahl besetzt werden, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dabei ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).
Artikel 50
Ausmittlung der Resultate: bei Wahlen: zweiter Wahlgang2) 1 Wenn bei einer Einzelwahl kein Kandidat oder bei der Wahl einer Kollegialbehörde weniger Kandidaten das absolute Mehr erreichen als Mandate zu vergeben sind, so wird ein zweiter Wahlgang angeordnet. 1) Im Amtsblatttext ist durch Versehen der Art. 77 zitiert. 2) Redaktionelle Bereinigung durch Redaktionskommission, Beschluss vom 5. April 2000. 2 Dabei ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr). Artikel 50a * Stille Nachwahl 1 Sofern bei Gemeindewahlen die Gemeinde die Möglichkeit der stillen Wahl vorsieht, können die im Wahlgang nach Artikel 32 ff. nicht besetzten Sitze durch stille Nachwahl besetzt werden. 2 Die Wahlvorschläge sind spätestens am Donnerstag nach dem Wahlgang bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Für Kandidatinnen oder Kandidaten des ersten Wahlganges genügt die schriftliche Erklärung der Vertretung des Wahlvorschlages. Allfällige Ersatzvorschläge sind innert fünf Tagen seit der Mitteilung bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Im Übrigen sind die Bestimmungen von Artikel 18a bis 18i sinngemäss anwendbar. 3 Werden alle Sitze durch stille Nachwahl besetzt, gibt die Gemeindekanzlei bekannt, dass der zweite Wahlgang nicht stattfindet. 4 Für die Sitze, die nicht durch stille Nachwahl besetzt werden, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dabei ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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