Gesetz über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 56 Kandidatenstimmen dürfen zusammengenommen werden
Verwahrung der Stimmzettel und der Stimmrechtsausweise 1 Die Stimm- und Wahlzettel werden, bei mehreren Abstimmungen getrennt, verpackt und amtlich verwahrt. 2 Sie sind bis zur Erwahrung der Abstimmungs- oder Wahlergebnisse von der Gemeinde aufzubewahren. Nachher werden sie vernichtet. 3 Ebenso lange werden die abgegebenen Stimmrechtsausweise amtlich verwahrt und hernach vernichtet, sofern es sich nicht um Dauer-Stimmrechtsausweise handelt. Artikel 57 *Meldung und Zusammenstellung kantonaler Ergebnisse 1 Das Urnenbüro der Haupturne hat die Ergebnisse eidgenössischer und kantonaler Abstimmungen und Wahlen unverzüglich telefonisch oder sonstwie der Standeskanzlei zu melden. Das gleiche gilt für die Wahlen des Landrates. 2 Die Standeskanzlei stellt das Abstimmungs- und Wahlergebnis vorläufig zusammen. Endgültig festgestellt wird es erst aufgrund der Protokolle der Gemeinden. Diese sind spätestens am nächsten dem Abstimmungstag folgenden Tag der Standeskanzlei unterzeichnet zuzustellen.
Artikel 56 Kandidatenstimmen dürfen zusammengenommen werden
Verwahrung der Stimmzettel und der Stimmrechtsausweise 1 Die Stimm- und Wahlzettel werden, bei mehreren Abstimmungen getrennt, verpackt und amtlich verwahrt. 2 Sie sind bis zur Erwahrung der Abstimmungs- oder Wahlergebnisse von der Gemeinde aufzubewahren. Nachher werden sie vernichtet. 3 Ebenso lange werden die abgegebenen Stimmrechtsausweise amtlich verwahrt und hernach vernichtet, sofern es sich nicht um Dauer-Stimmrechtsausweise handelt. Artikel 57 *Meldung und Zusammenstellung kantonaler Ergebnisse 1 Das Urnenbüro der Haupturne hat die Ergebnisse eidgenössischer und kantonaler Abstimmungen und Wahlen unverzüglich telefonisch oder sonstwie der Standeskanzlei zu melden. Das gleiche gilt für die Wahlen des Landrates. 2 Die Standeskanzlei stellt das Abstimmungs- und Wahlergebnis vorläufig zusammen. Endgültig festgestellt wird es erst aufgrund der Protokolle der Gemeinden. Diese sind spätestens am nächsten dem Abstimmungstag folgenden Tag der Standeskanzlei unterzeichnet zuzustellen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it