Propose a change

Weinverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13

Analytische und organoleptische Prüfung des verkaufsfertigen Weins 1 AOC-Wein unterliegt der stichprobeweisen analytischen und organoleptischen Prüfung. 2 Die analytische Prüfung umfasst insbesondere: a) Alkoholgehalt; b) gesamte schweflige Säure. 3 Die organoleptische Prüfung findet nach den anerkannten Bewertungsschemen statt. Sie umfasst: a) Aussehen; b) Geruch; c) Geschmack; d) Gesamteindruck. 4 Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker erhebt stichprobenweise die notwendigen Proben und führt die Prüfung nach Abs. 2 und Abs. 3 durch. Sie oder er kann Dritte mit der Prüfung beauftragen. 5 Die Produzentinnen und Produzenten sind verpflichtet, die Proben unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und tragen die Kosten der Analyse und der sensorischen Prüfung. 6 Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker orientiert die Produzentinnen und Produzenten sowie das für den Vollzug zuständige Amt über das Resultat der Prüfung. 7 Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker entzieht offensichtlich fehlerhaften Weinen die kontrollierte Ursprungsbezeichnung.

Your change, as a redline

Art. 13

Analytische und organoleptische Prüfung des verkaufsfertigen Weins 1 AOC-Wein unterliegt der stichprobeweisen analytischen und organoleptischen Prüfung. 2 Die analytische Prüfung umfasst insbesondere: a) Alkoholgehalt; b) gesamte schweflige Säure. 3 Die organoleptische Prüfung findet nach den anerkannten Bewertungsschemen statt. Sie umfasst: a) Aussehen; b) Geruch; c) Geschmack; d) Gesamteindruck. 4 Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker erhebt stichprobenweise die notwendigen Proben und führt die Prüfung nach Abs. 2 und Abs. 3 durch. Sie oder er kann Dritte mit der Prüfung beauftragen. 5 Die Produzentinnen und Produzenten sind verpflichtet, die Proben unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und tragen die Kosten der Analyse und der sensorischen Prüfung. 6 Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker orientiert die Produzentinnen und Produzenten sowie das für den Vollzug zuständige Amt über das Resultat der Prüfung. 7 Die Kantonschemikerin oder der Kantonschemiker entzieht offensichtlich fehlerhaften Weinen die kontrollierte Ursprungsbezeichnung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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