Kanton Zug »4 Gemeinde Baar ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN UNTERFELD SÜD - BAUBEREICHE 3 UND 4 Situationsplan 1:500 Abteilung Planung/Bau Baar, 15. November 2022 DW sleiter: k —Vom Gemeinderat verabschiedet am 15. November 2022 Der Gemeindepräsident: Walter Lipp . A Die Gemeindeschreiberin: Vorpriifung durch die kantonale Baudirektion Zug, 5. Mai 2023 Der Kantonsplaner: René Hutter 1. offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 9. November 2023 bis 11. Dezember 2023 Publiziertim Amtsblatt 9, NOV, 2023 Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau & —Von der Stimmbevölkerungan der Urnenabstimmung beschlossenam £ 1. SEP. 2024 Der Gemeindeprasiden Die Gemeind€ Z . 2. öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom publiziertim Amtsblatt 1 7, QKT, 2024 - 17.0KT. 2024 — 19, KOV. 2026 Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau SCHNITTE (INFORMATIVER INHALT) PARKSPUR 4 wssmom STAMPFIPLATZ Von der Baudirektion genehmigt: Zug, {17. APR. Z ItDer Statthalter: | VERBINDLICHER INHALT PERIMETER - Geltungsbereich (Farbband ausserhalb) BEBAUUNG X müM Baubereiche mit Mantellinien Obergeschosse und max. Héhenkote ——————— Erdgeschosslinie ma AL Z FREIRAUM MO *— OO Zwangsbauflucht Abgrenzungslinie für Untergeschosse Bereich für Witterungsschutz Bereich für unbeheizte Aussenräume in Obergeschossen (Lage, Anzahl und Grösse schematisch) Erdgeschoss mit publikumsorientierten Nutzungen (Abgrenzung schematisch) Mehrheitlich begrünte Aufenthaltsfläche (Abgrenzung schematisch) Befestigte Fläche für Erschliessung und Aufenthalt (Abgrenzung schematisch) Okologisch gestaltete Fläche (Abgrenzung schematisch) Kommunales Naturobjekt Nr. 116 Baum neu (Lage und Anzahl schematisch) / Baum bestehend innerhalb Perimeter ERSCHLIESSUNG, PARKIERUNG UND ENTSORGUNG Bereich mit Unterbauverbot Ein- und Ausfahrt Tiefgarage provisorisch (Lage schematisch) Nord-Stid-Verbindung (fiir MIV gesperrt) Briicke Velobahn und Fussweg Bereich Durchkernung Tiefgarage fur Baume (Lage und Abgrenzung schematisch) Sperrung MIV (Lage schematisch) Oberirdische Veloabstellplitze moglichst gedeckt (Lage schematisch) Anlieferung (Lage schematisch) Velobahn, kantonal (Lage schematisch) innerhalb Perimeter Offentliche Fuss- und/oder Radwege, kommunal (Lage schematisch) innerhalb Perimeter Entsorgungsstelle (Lage schematisch) Abstellfliche Feuerwehr (Lage schematisch) 32765 - 18.6.2024 Ziff. 5 Ziff. 7 Ziff. 8 Ziff.9 Ziff. 16 Ziff. 10 Ziff. 14 Ziff. 22 Ziff. 24 Ziff. 24 Ziff. 24 Ziff. 24 Ziff. 28 Ziff. 16 Ziff. 18 Ziff. 24/31 Ziff. 26 Ziff. 28 Ziff. 31 Ziff. 32 d) Ziff. 33 Ziff. 34/35/36 Ziff. 34/36 Ziff. 37 Ziff. 38 Schnitt B, 1:1'000 INFORMATIVER INHALT A A— FOl ba o [ X X X N ] (XX X N ] %“ [E} Abgrenzung Baubereiche gemäss Zonenplan ausserhalb Perimeter Richtkonzept Bebauung und Aussenräume gemäss Quartiergestaltungsplan ausserhalb Perimeter Abzubrechende Bauten und Anlagen Spezialbaulinie rechtskräftig Strassenlinie rechtskräftig Abgrenzungslinie für Untergeschosse ausserhalb Perimeter Göblikanal bestehend Umlegung Göblikanal (schematisch) Neue Spezialbaulinie zwecks Umlegung Göblikanal (separates Verfahren) Spezialbaulinie aufzuheben (separates Verfahren) Aufzuhebende Spezialbaulinie zu beschlissen (bereits öffentlich aufgelegt vom 9. November bis 11. Dezember 2023) Dole Stampfibach Uferstreifen gemäss Übergangsbestimmungen GSchV (nach Art. 62 Abs 2 GSchV) Interessenlinie SBB Abstellanlage der SBB (geplant) Baum bestehend ausserhalb Perimeter Stampfibach Bestockte Flache Velobahn, kantonal (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter Offentliche Fuss- und/oder Radwege, kommunal (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter Ein- und Ausfahrt Tiefgarage definitiv (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter Oberirdische Veloabstellplatze (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter Entsorgungsstelle (Lage schematisch) ausserhalb Perimeter Gemeindegrenze (Farbband ausserhalb) Bearbeitung: Tim Accola / Tobias Debrunner Das Druckdatum entsprichtdem Erstellungsdatum. Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Zug Map vom 13.10.2021 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebaude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung, Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewahr durch den Geometer besteht. Koordinatenliste =z ] Ost Nord 2'681'652.282 | 1'226'426.975 2'681'699.136 | 1'226'423.277 2'681'702.127 | 1'226'423.040 2'681'697.406 | 1'226'363.226 2'681'694.415 | 1'226'363.463 2'681'647.561 | 1'226'367.161 2'681'645310 | 1'226'338.645 2'681'667.242 | 1'226'336.914 2'681'664.803 | 1'226'306.010 S| V| 6| NoO| U AW N = o 2'681'642.871 | 1'226'307.741 N, Koordination > Wegverbindung \\ —— 0000000 ERBOULEVARD Stockerstrasse EQUARTII mit Stadt Zug 0 5 10 25m RS sS| Koordination Wegverbindung mit Stadt Zug Baubereich BESTIMMUNGEN } Zweck 1. Bestan 3. 4. Anforderungen an die Gestaltung der Bauten und Freirdume 6. Bebauung 7. 10. 1. 12. LEA 14. Art und Mass der Nutzung 20. 21, 22, 23. Der ordentliche Bebauungsplan Unterfeld Süd Baubereiche 3 und 4 bezweckt im Sinne von 8 36¢ der Bauordnung Baar (BO) sowie den konzeptionellen Vorgaben im Quartiergestaltungsplan Unterfeld Süd die Sicherstellung der aus dem Projektwettbewerb von 2021 hervorgegangenen Bebauung und Freirdume der ersten Etappe im Unterfeld Süd. Insbesondere werden folgende Ziele verfolgt: . dank vielfaltigen Wohn-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Versorgungsangeboten einen Beitrag zum neuen, attraktiven und belebten Ortsteil Unterfeld Süd zu schaffen; ein Hochhaus als stadtebaulichen Auftakt im Quartier zu erméglichen; { gut gestaltete, identitätsstiftende und aufenthaltsfreundliche Aussenräume und Platze sowie | einen Ankunftsort an der Stadtbahnhaltestelle zu schaffen; | die Anbindung an den 6ffentlichen Verkehr und eine hohe Durchléssigkeit für den Fuss- und ! Veloverkehr sicherzustellen; den Bau einer sicheren Velobahn zu ermöglichen; J eine flächen- und ressourceneffiziente Verkehrserschliessung zu regeln; { eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise sicherzustellen; eine stadtökologisch wertvolle Aussenraumgestaltung zu ermöglichen . dteile und Geltungsbereich Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen. Das Richtprojekt Bebauung und Freiraum vom 5.5.2022 ist im Bewilligungsverfahren fur die Beurteilung der kubischen Gliederung und des Charakters der Bauten, Anlagen sowie des Freiraums wegleitend. Vom fi Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten | Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und | überzeugende Losung erzielt wird. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgelegt. Bauten, Anlagen und Freirdume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Dies gilt auch fur die Farbgebung und Materialisierung. | Lage und dussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebaude ergeben sich aus den im Situations- ( plan definierten Mantellinien. Die im Situationsplan definierte Erdgeschosslinie legt die maximale Ausdehnung des Erdgeschosses im Baubereich 3 fest. Stiitzen dürfen im Baubereich ausserhalb dieser Erdgeschosslinie erstellt werden. I Die Fassadenflucht hat der im Situationsplan bezeichneten Zwangsbauflucht zu entsprechen, wobei | vorspringende Gebaudeteile gemass Ziffer 10 zulassig sind. Vorspringende Gebéudeteile im Sinne von 8 21 und 8 27 V PBG durfen die Mantellinien der Obergeschosse auf héchstens einem Drittel der betreffenden Fassadenabschnitte um max. 1.50 m tberragen. An der Ost- und Westfassade im Baubereich 3 sind vorspringende Gebaudeteile unzulassig. Gut in die | Fassaden integrierte Photovoltaik-Anlagen dürfen auf dem gesamten Fassadenabschnitt über die Mantel- | linie hinausragen. Im Baubereich 3 darf im speziell bezeichneten Bereich ein stützenfreier Witterungsschutz auf der Hälfte der Fassadenlänge um max. 5.00 m über die Mantellinie hinausragen. Im Baubereich 4 darfin den bezeichneten Bereichen ein stützenfreier Witterungsschutz auf einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge um max. 2.50 m über die Mantellinie hinausragen. | Die Erdgeschosse haben eine Geschosshohe (OK-OK) von mindestens 4.00 m aufzuweisen. Die im Situationsplan bezeichneten Hohenkoten definieren die maximalen zuldssigen Gesamthéhen. Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine, Oblichter, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. sind zuldssig und dürfen diese Koten Uberragen. Sie müssen mindestens um das J Mass ihrer Hohe von der Fassade zuriickversetzt und zusammengefasst werden. Das Erstellen von ‘ Anlagen zur Warmertickgewinnung, Liftungs- und Klimagerate auf den Dachflachen ist nicht erlaubt. | Die Anzahl Vollgeschosse ist in den Baubereichen innerhalb der maximal zulassigen Héhenkoten frei. Im Baubereich 3 sind an den schematisch bezeichneten Lagen in den Obergeschossen von den Fassaden zurGckversetzte Aufenthaltsflachen in Form von offenen oder witterungsgeschitzten Gebaudetei- | len mit einer Flache von je mindestens 250 m? zu realisieren. Pro Fassadenseite sind auch zwei Aufenthaltsflachen mit analoger Mindestgesamtflache zulassig. Die Hauptdécher sind als Flachdächer zu gestalten. Das oberste Geschoss ist so auszubilden, dass es in Abstimmung auf die darunterliegenden Geschosse als Vollgeschoss in Erscheinung tritt. Die Dachflachen | über dem obersten Geschoss dürfen nicht als Terrassen genutzt werden. Die Hauptdacher sind mit variablen Substrattypen und Aufbauhéhen 6kologisch wertvoll zu begriinen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Unterirdische Bauten sind, unter Beachtung des bezeichneten Bereichs mit einem Unterbauverbot sowie des bezeichneten Bereichs für Durchkernung der Tiefgarage fur Baume, auch ausserhalb der Baubereiche erlaubt. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten diirfen dabei die im Situationsplan bezeichnete Abgrenzungslinie für Untergeschosse nicht Giberschreiten. Ausserhalb der Baubereiche sind Uberdies einzelne gut gestaltete Kleinbauten - namentlich für die Platz- und Umgebungsgestaltung, Veloabstellplatze, Tiefgaragenzugange u. dgl. - zuldssig. Ausgenommen davon ist der Bereich unmittelbar neben, auf und südlich des Goblikanals, welcher von Kleinbauten freizuhalten ist. An der im Situationsplan schematisch bezeichneten Lage ist der Bau einer provisorischen, zeitlich befristeten, eingehausten Tiefgaragenzufahrt zuléssig. Die provisorische Tiefgaragenzufahrt ist im Zuge der Bebauung des nérdlich angrenzenden Grundstiicks Kat. Nr. 1301 zuriickzubauen. Die Bedingungen bezüglich Bau, Nutzung und Rückbau der provisorischen Zufahrt sind in einem privatrechtlichen Vertrag zu regeln, der spatestens im Rahmen des Baugesuchs der Gemeinde vorzulegen ist. Alternativ darf die provisorische Tiefgaragenzufahrt entlang der gemeinsamen Grundstiicksgrenze GS Nr. 1301 erstellt werden. Die dazu erforderlichen privatrechtlichen Regelungen bezüglich Bau, Nutzung und Riickbau der provisorischen Zufahrt sind in einem privatrechtlichen Vertrag zu regeln, der spatestens im Rahmen des Baugesuchs der Gemeinde vorzulegen ist. Im Baubereich 3 ist keine Wohnnutzung erlaubt. Die anrechenbare Geschossflache (aGF) für gewerbliche Nutzungen ist nicht beschrénkt, hat jedoch mindestens 14'000 m? zu betragen. Im Baubereich 4 sind mindestens das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss gewerblich zu nutzen. Die anrechenbare Geschossflache (aGF) für gewerbliche Nutzungen ist nicht beschrankt, hat jedoch mindestens 950 m? zu betragen. Die anrechenbare Geschossflache (@GF) für Wohnnutzungen betrégt maximal 11'100 m? Dieses Mass darf durch Ubertragung von Nutzungsanteilen aus den angrenzenden Bebauungsplanen im Gebiet Unterfeld Stid im Umfang von maximal 500 m? erhoht werden, sofern der maximale Wohnanteil in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Süd von insgesamt 45'000 m? nicht dberschritten wird. In den speziell bezeichneten Bereichen sind in den Erdgeschossen überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Gebaudezugénge und Foyers sind erlaubt. !||| || | | Freiraum ; | Die Umgebung ist auf der Basis des Richtprojekts vom 5.5.2022 zu gestalten. Im Rahmen des ersten Baugesuchs sind die Bepflanzung, Materialisierung, Oberflichenentwasserung, Mablierung und Beleuch- | tung sowie die Koordination zur Umgebungsgestaltung in den angrenzenden Bebauungsplane im Detail || aufzuzeigen. | 24, 26. 27. 28. 29. Die &ffentlich zugéanglichen Freiraumelemente haben eine hohe Aufenthaltsqualitat mit folgenden Charakteren aufzuweisen: Quartierboulevard: Boulevard im Sinne einer Begegnungszone von Fassade zu Fassade gestaltet und mit mindestens einer Baumreihe bepflanzt; am sudlichen Ende fur den MIV gesperrt Stadtbahnhaltestellenplatz: Ankunftsort im Sinne eines nutzungsoffenen Begegnungsorts und wichtiger Knotenpunkt für den Fussgénger- und Veloverkehr Stampfiplatz: Mit Bäumen bestandener, mehrheitlich befestigter und/oder chaussierter, sickerfahiger Aussenraum, der durch die Erdgeschossnutzungen im Gewerbehaus und im Hochhaus bespielt wird Bahnpromenade: Gestalteter und mehrheitlich befestigter Freiraum entlang der Bahnlinie mit Velobahn und angrenzendem, unterhaltsarmem Aufenthalts- und Begegnungsraum mit ékologischem Wert Baumhof: Mit eng angeordneten Baumen bepflanzter Kiesplatz. Die Nutzung als temporare Tiefgaragenzufahrt ist bis zur Uberbauung des nérdlich angrenzenden Baubereichs 2 zulassig. Parkspur und Stampfibach: Okologisch gestalteter, mit Baumen und Sträuchern bestockter Freiraum (Naturobjekt Nr. 116) mit Bezug zum Bach, angrenzende, begehbare Kies- und Wiesenflachen als Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungsraum Terrainveranderungen (Abgrabungen und Aufschittungen) im Sinne des Richtprojekts sind zulassig. Die sich im Uferstreifen befindenden befestigten Flächen für Erschliessung und Aufenthalt (Stadtbahnhaltestellenplatz, Velobahn, Fusswege, Briicken über den Stampfibach) sind als standortgebundene Anlagen zulassig. Der im Situationsplan bezeichnete Goblikanal darf im Baubereich 4 (iberbaut oder geméss der neuen Spezialbaulinie aus dem Baubereich 4 verlegt werden. Der Kanal muss funktional eigenstandig bleiben. Wird der Kanal verlegt, muss er für die Begriinung der Aufenthaltsflache gentigend überdeckt werden. An schematisch bezeichneten Lagen sind Baume zu pflanzen. Die Bereiche für Durchkernung der Tiefgarage können in ihrer Anzahl und Lage angepasst werden, wobei eine Mindestgrésse von insgesamt 100 m? einzuhalten ist. In den Bereichen für Durchkernung sind keine Fundationen für Kleinbauten 0. A. zulassig. Ausserhalb der Bereiche für Durchkernung muss die Uberdeckung mit vegetationsfahigem Material im Bereich von grosskronigen Baumen mindestens 1.50 m, im Bereich von mittelkronigen Bäumen mindestens 1.20 m, im Bereich von kleinkronigen Baumen und Grossstrauchern mindestens 1.00 m und im Bereich von Strauchern mindestens 0.80 m betragen. Für die Begriinung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Erschliessung, Parkierung und Entsorgung 30. 31. 32, 33, 34. 35. 36. 37. 38. Bis die definitive Zufahrt ab der Stockerstrasse erstellt ist, darf die Erschliessung für den motorisierten Verkehr über den Quartierboulevard zur provisorischen Tiefgaragenzufahrt erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt hat die Erschliessung für den motorisierten Verkehr über die Tiefgaragenzufahrt ab der Stockerstrasse via den angrenzenden Baubereich auf GS Nr. 1301 zu erfolgen und die provisorische Zufahrt ist zurückzubauen. Der Quartierboulevard hat den Anforderungen für einen Busbetrieb zu entsprechen. In der Verlangerung des Quartierboulevards ist für den Busbetrieb eine Briicke über den Stampfibach zuléssig. Fur den motorisierten Individualverkehr ist die Durchfahrt mit baulichen Massnahmen (z.B. Poller) an schematisch bezeichneter Stelle zu verhindern, Zur Parkierung gelten folgende Vorgaben: a) Im Bebauungsplanperimeter Unterfeld Süd Baubereiche 3 und 4 sind max. 202 Tiefgaragenparkplatze zulassig. Zusatzlich sind max. 6 oberirdische Besucherparkplatze erlaubt, wovon mindestens 1 Abstellplatz rollstuhlgerecht auszugestalten ist. Die raumliche Lage der oberirdischen Parkplatze wird im Baubeilligungsverfahren bestimmt. Das unterirdische Parkplatzangebot darf mittels Parkplatz-Transfers zwischen den jeweiligen Bebauungsplanen innerhalb der Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Süd erhoht werden, sofern daraus keine Umweltvertréglichkeitspriifung ausgel6st wird und die max. zulässige Parkplatzzahl gesamthaft eingehalten wird. b) Im Rahmen des ersten Baugesuchs zeigt die Bauherrschaft in einem Mobilitdtskonzept die Verteilung der Parkplétze auf die Nutzungen und Baubereiche sowie die Etappierung der Parkierungsanlagen auf. Im Mobilitdtskonzept sind die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zur Verkehrslenkung aufzuzeigen. Die Gemeinde sichert die Massnahmen mit Nebenbestimmungen im Baubewilligungsverfahren. Q) Besucherparkplatze sind monetär zu bewirtschaften. d) Für Velos und Motorréder sind an geeigneten Lagen insgesamt mindestens 583 Kurz- und Langzeitabstellpldtze zu schaffen. Abweichungen von diesem Mindestangebot sind, gestützt auf die effektiven Nutzflachen, im Baubewilligungsverfahren méglich. Das zu schaffende Angebot ist im Mobilitatskonzept gemass lit. b) anhand der VSS-Norm herzuleiten. Die Verteilung der Anzahl ober- und unterirdischer Abstellplatze orientiert sich an dieser Berechnung. Die Kurzzeitabstellplatze sind nah bei den Eingangen im Erdgeschoss zu verorten und maéglichst vor Witterungseinfllissen geschitzt zu erstellen sowie mit Vorrichtungen für den Diebstahlschutz zu versehen. Die Anlieferung hat an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen. An den schematisch bezeichneten Lagen sind offentliche Fuss- und Velowege zu realisieren. Sie sind situationsgerecht mit Hartbelag oder unversiegelt auszugestalten. An der schematisch bezeichneten Lage ist eine kantonale Velobahn zu gewéhrleisten. Diese hat eine Breite von mindestens 5.00 m aufzuweisen (inkl. zwei seitlicher Bankette von je mindestens 0.5 m). Bei der Querung des Stadtbahnhaltestellenplatzes ist im Baubewilligungsverfahren als Projektbestandteil die ausreichende Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachzuweisen. Die bezeichneten Fuss- und Radwege sowie die gestalteten Aussenraume sind allgemein zuganglich zu halten. Die 6ffentlichen Nutzungsrechte sind privatrechtlich sicherzustellen. An schematisch bezeichneten Lagen sind Entsorgungsstellen zu realisieren. An schematisch bezeichneten Lagen sind Aufstellflachen fur die Feuerwehr freizuhalten. Umwelt 39, 40. 41. 42. Mit einem ersten Bauvorhaben ist ein Energie- und Nachhaltigkeitskonzept auszuarbeiten, mit dem eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung nachgewiesen wird und welches aufzeigt, wie bei den Neubauten die Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eines gleichwertigen Standards erfüllt werden. Um der fiir Mensch, Flora und Fauna schadlichen Uberhitzung im urbanen Raum entgegenzuwirken, ist das Mass an versiegelten Flachen möglichst gering zu halten. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwassern. Mit einem ersten Bauvorhaben sind die erforderlichen Retentions- beziehungsweise Versickerungsanlagen nachzuweisen. Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschranken Schlussbestimmungen 43. 45, 46. Die Uberbauung darf in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat zumindest einen Baubereich und den daran angrenzenden Freiraum zu beinhalten. In der ersten Etappe sind der Quartierboulevard sowie der Stadtbahnhaltestellenplatz zu realisieren. Im Rahmen der Entwicklungsphase kann der Gemeinderat zeitlich befristete Abweichungen von den Bebauungsplanbestimmungen bewilligen. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berücksichtigung von héherrangigem Recht - der jeweils gliltigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Der Bebauungsplan Unterfeld Stid Baubereiche 3 und 4 wird mit der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich.
Law
Unterfeld Süd - Baubereiche 3 und 4
Baar · 7.2.2-40 · communal act
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