Propose a change

Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 III. Verfahrensleitung und Ausstand (3.)

Prozessleitende Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen 1 Das zuständige Gericht bezeichnet eine verfahrensleitende Richterin oder einen verfahrensleitenden Richter. Sie oder er entscheidet über: a) vorsorgliche Massnahmen;35 b) vorsorgliche Beweisführung;36 c)* unentgeltliche Rechtspflege37 und Nachzahlung;38 d) Zulassung der Nebenintervention39 und der Streitverkündungsklage;40 e) Abschreibung des Verfahrens;41 f)* Stundung und Erlass von Gerichtskosten42. Stundung kann an die Gerichtskanzlei delegiert werden; g)* Nichteintreten bei Nichtleistung des Kostenvorschusses oder der Sicherheit43. 2 Die Einzelrichterin oder der Einzelrichter entscheidet in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich. 3 Die Präsidentin oder der Präsident des Handelsgerichtes ist im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichtes verfahrensleitende Richterin oder verfahrensleitender Richter. Sie oder er kann die Verfahrensleitung an eine Ersatzrichterin oder einen

Your change, as a redline

Art. 17 III. Verfahrensleitung und Ausstand (3.)

Prozessleitende Verfügungen und vorsorgliche Massnahmen 1 Das zuständige Gericht bezeichnet eine verfahrensleitende Richterin oder einen verfahrensleitenden Richter. Sie oder er entscheidet über: a) vorsorgliche Massnahmen;35 b) vorsorgliche Beweisführung;36 c)* unentgeltliche Rechtspflege37 und Nachzahlung;38 d) Zulassung der Nebenintervention39 und der Streitverkündungsklage;40 e) Abschreibung des Verfahrens;41 f)* Stundung und Erlass von Gerichtskosten42. Stundung kann an die Gerichtskanzlei delegiert werden; g)* Nichteintreten bei Nichtleistung des Kostenvorschusses oder der Sicherheit43. 2 Die Einzelrichterin oder der Einzelrichter entscheidet in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich. 3 Die Präsidentin oder der Präsident des Handelsgerichtes ist im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichtes verfahrensleitende Richterin oder verfahrensleitender Richter. Sie oder er kann die Verfahrensleitung an eine Ersatzrichterin oder einen

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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