Verordnung über das nationale Überkreuz-Lebendspende-Programm
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5 Meldung der inkompatiblen Paare an die Nationale Zuteilungsstelle
1 Die Transplantationszentren melden die in das Programm aufgenommenen inkompatiblen Paare zusammen mit den erforderlichen Daten unverzüglich der Nationalen Zuteilungsstelle. 2 Sie melden namentlich die folgenden Daten der Patientin oder des Patienten: a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnsitz; b. Blutgruppe; c. Gewebemerkmale; d. Körpergrösse und -gewicht; e. das Ergebnis der Tests auf Krankheitserreger; f. die Angabe, ob eine vorübergehende Kontraindikation für eine Transplantation besteht; g. die Angabe, ob die Blutgruppe mit derjenigen der spendewilligen Person identisch oder kompatibel sein muss oder ob auch eine inkompatible Blutgruppe akzeptiert wird; h. die Angabe, bis zu welcher mittleren Fluoreszenzintensität spenderspezifische Anti-HLA-Antikörper berücksichtigt werden können. 3 Sie melden namentlich die folgenden Daten der spendewilligen Person: a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnsitz; b. Blutgruppe; c. Gewebemerkmale; d. Körpergrösse und -gewicht; e. das Ergebnis der Tests auf Krankheitserreger; f. die Angabe, ob eine vorübergehende Kontraindikation für eine Organentnahme besteht; g. Angaben zur Krankengeschichte; h. medizinische Daten. 4 Sie informieren die Nationale Zuteilungsstelle unverzüglich: a. über Änderungen der Daten nach den Absätzen 2 und 3; b. über jeden Ausschluss eines inkompatiblen Paars aus dem Programm.
Art. 5 Meldung der inkompatiblen Paare an die Nationale Zuteilungsstelle
1 Die Transplantationszentren melden die in das Programm aufgenommenen inkompatiblen Paare zusammen mit den erforderlichen Daten unverzüglich der Nationalen Zuteilungsstelle. 2 Sie melden namentlich die folgenden Daten der Patientin oder des Patienten: a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnsitz; b. Blutgruppe; c. Gewebemerkmale; d. Körpergrösse und -gewicht; e. das Ergebnis der Tests auf Krankheitserreger; f. die Angabe, ob eine vorübergehende Kontraindikation für eine Transplantation besteht; g. die Angabe, ob die Blutgruppe mit derjenigen der spendewilligen Person identisch oder kompatibel sein muss oder ob auch eine inkompatible Blutgruppe akzeptiert wird; h. die Angabe, bis zu welcher mittleren Fluoreszenzintensität spenderspezifische Anti-HLA-Antikörper berücksichtigt werden können. 3 Sie melden namentlich die folgenden Daten der spendewilligen Person: a. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnsitz; b. Blutgruppe; c. Gewebemerkmale; d. Körpergrösse und -gewicht; e. das Ergebnis der Tests auf Krankheitserreger; f. die Angabe, ob eine vorübergehende Kontraindikation für eine Organentnahme besteht; g. Angaben zur Krankengeschichte; h. medizinische Daten. 4 Sie informieren die Nationale Zuteilungsstelle unverzüglich: a. über Änderungen der Daten nach den Absätzen 2 und 3; b. über jeden Ausschluss eines inkompatiblen Paars aus dem Programm.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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