Verordnung über das nationale Überkreuz-Lebendspende-Programm
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
1 Eine spendewillige Person kann eine Niere spenden: a. einer Patientin oder einem Patienten auf der Warteliste; oder b. einer Patientin oder einem Patienten eines in das Programm aufgenommen inkompatiblen Paars. 2 Die Transplantationszentren informieren die spendewillige Person über diese Möglichkeiten. 3 Will eine spendewillige Person einer Patientin oder einem Patienten eines in das Programm aufgenommenen Paars eine Niere spenden, so ermittelt die Nationale Zuteilungsstelle anhand der Daten der spendewilligen Person und der Daten der Personen auf der Warteliste sowie der Zuteilungskriterien und -prioritäten nach den Artikeln 9–26 der Organzuteilungsverordnung vom 16. März 2007 die Patientin oder den Patienten mit der höchsten Priorität. 4 Die spendewillige Person und die ermittelte Patientin oder der ermittelte Patient werden als Paar in das Programm aufgenommen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 3 erfüllt sind. 5 Die spendewillige Person und die ermittelte Patientin oder der ermittelte Patient können nur gemeinsam Teil der besten Kombination sein. SR 810.212.4
Art. 6
1 Eine spendewillige Person kann eine Niere spenden: a. einer Patientin oder einem Patienten auf der Warteliste; oder b. einer Patientin oder einem Patienten eines in das Programm aufgenommen inkompatiblen Paars. 2 Die Transplantationszentren informieren die spendewillige Person über diese Möglichkeiten. 3 Will eine spendewillige Person einer Patientin oder einem Patienten eines in das Programm aufgenommenen Paars eine Niere spenden, so ermittelt die Nationale Zuteilungsstelle anhand der Daten der spendewilligen Person und der Daten der Personen auf der Warteliste sowie der Zuteilungskriterien und -prioritäten nach den Artikeln 9–26 der Organzuteilungsverordnung vom 16. März 2007 die Patientin oder den Patienten mit der höchsten Priorität. 4 Die spendewillige Person und die ermittelte Patientin oder der ermittelte Patient werden als Paar in das Programm aufgenommen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 3 erfüllt sind. 5 Die spendewillige Person und die ermittelte Patientin oder der ermittelte Patient können nur gemeinsam Teil der besten Kombination sein. SR 810.212.4
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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