Propose a change

Verordnung über das nationale Überkreuz-Lebendspende-Programm

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Ermittlung kompatibler Paare

1 Die Nationale Zuteilungsstelle ermittelt periodisch diejenigen Paare, bei denen vorbehältlich einer Kreuzprobe (Art. 12) keine immunologischen Gründe vorliegen, die gegen eine Transplantation sprechen (kompatible Paare). 2 Als immunologischer Grund gilt: a. das Vorhandensein von spenderspezifischen Anti-HLA-Antikörpern im Blut der Patientin oder des Patienten; oder b. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen der spendewilligen Person und der Patientin oder dem Patienten. 3 Die Nationale Zuteilungsstelle berücksichtigt bei der Ermittlung kompatibler Paare: a. die Spendetauglichkeit, die Testpflicht und das Vorgehen bei reaktivem Testergebnis nach Anhang 5 der Transplantationsverordnung vom 16. März 2007; b. die mittlere Fluoreszenzintensität, bis zu der spenderspezifische Anti-HLA-Antikörper akzeptiert werden können; c. die Angabe nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe g; d. den Altersunterschied; das Alter der spendenden Person und der Empfängerin oder des Empfängers darf nicht mehr als 30 Jahre auseinanderliegen. SR 810.211

Your change, as a redline

Art. 7 Ermittlung kompatibler Paare

1 Die Nationale Zuteilungsstelle ermittelt periodisch diejenigen Paare, bei denen vorbehältlich einer Kreuzprobe (Art. 12) keine immunologischen Gründe vorliegen, die gegen eine Transplantation sprechen (kompatible Paare). 2 Als immunologischer Grund gilt: a. das Vorhandensein von spenderspezifischen Anti-HLA-Antikörpern im Blut der Patientin oder des Patienten; oder b. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen der spendewilligen Person und der Patientin oder dem Patienten. 3 Die Nationale Zuteilungsstelle berücksichtigt bei der Ermittlung kompatibler Paare: a. die Spendetauglichkeit, die Testpflicht und das Vorgehen bei reaktivem Testergebnis nach Anhang 5 der Transplantationsverordnung vom 16. März 2007; b. die mittlere Fluoreszenzintensität, bis zu der spenderspezifische Anti-HLA-Antikörper akzeptiert werden können; c. die Angabe nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe g; d. den Altersunterschied; das Alter der spendenden Person und der Empfängerin oder des Empfängers darf nicht mehr als 30 Jahre auseinanderliegen. SR 810.211

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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