Propose a change

Verordnung über das nationale Überkreuz-Lebendspende-Programm

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Ermittlung der besten Kombination unter den kompatiblen Paaren

1 Die Nationale Zuteilungsstelle ermittelt unter den kompatiblen Paaren periodisch die beste Kombination. 2 Sie berücksichtigt dabei in der nachstehenden Reihenfolge: a. die Kombination mit der höchsten Zahl kompatibler Paare; b. die Kombination mit der höchsten Zahl von Patientinnen und Patienten unter 20 Jahren; c. die Kombination mit der höchsten Zahl von Patientinnen und Patienten, deren Punktezahl an kalkulierten Panel-reaktiven Antikörpern über 95 liegt; d. die Kombination mit der höchsten Zahl von Patientinnen und Patienten mit der Blutgruppe 0; e. die Kombination mit der höchsten Zahl an in sich geschlossenen Überkreuzungen, die möglichst wenige Paare einschliessen; f. die Kombination mit der höchsten kumulierten Wartezeit der Patientinnen und Patienten. 3 Sind unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 2 mehrere Kombinationen gleichrangig, so entscheidet das Los. 4 Die Nationale Zuteilungsstelle berücksichtigt nur Kombinationen, die beide Personen eines inkompatiblen Paars einschliessen. 5 Wird eine Patientin oder ein Patient nicht in die Warteliste nach Artikel 3 der Organzuteilungsverordnung vom 16. März 2007 aufgenommen, so beginnt die Wartezeit am Tag der Aufnahme in das Programm. Im Übrigen gelten für die Berechnung der Wartezeit die Artikel 3 und 3a der Organzuteilungsverordnung EDI vom 2. Mai 2007. SR 810.212.4 SR 810.212.41

Your change, as a redline

Art. 8 Ermittlung der besten Kombination unter den kompatiblen Paaren

1 Die Nationale Zuteilungsstelle ermittelt unter den kompatiblen Paaren periodisch die beste Kombination. 2 Sie berücksichtigt dabei in der nachstehenden Reihenfolge: a. die Kombination mit der höchsten Zahl kompatibler Paare; b. die Kombination mit der höchsten Zahl von Patientinnen und Patienten unter 20 Jahren; c. die Kombination mit der höchsten Zahl von Patientinnen und Patienten, deren Punktezahl an kalkulierten Panel-reaktiven Antikörpern über 95 liegt; d. die Kombination mit der höchsten Zahl von Patientinnen und Patienten mit der Blutgruppe 0; e. die Kombination mit der höchsten Zahl an in sich geschlossenen Überkreuzungen, die möglichst wenige Paare einschliessen; f. die Kombination mit der höchsten kumulierten Wartezeit der Patientinnen und Patienten. 3 Sind unter Berücksichtigung der Kriterien nach Absatz 2 mehrere Kombinationen gleichrangig, so entscheidet das Los. 4 Die Nationale Zuteilungsstelle berücksichtigt nur Kombinationen, die beide Personen eines inkompatiblen Paars einschliessen. 5 Wird eine Patientin oder ein Patient nicht in die Warteliste nach Artikel 3 der Organzuteilungsverordnung vom 16. März 2007 aufgenommen, so beginnt die Wartezeit am Tag der Aufnahme in das Programm. Im Übrigen gelten für die Berechnung der Wartezeit die Artikel 3 und 3a der Organzuteilungsverordnung EDI vom 2. Mai 2007. SR 810.212.4 SR 810.212.41

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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