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Entwässerungsvorschriften in Gefahrenzonen

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1124H-L-20170612.doc Seite 1 von 4 Auftrag Nr.: 1124H Sargans, 12. Juni 2017 Sachbearbeiter: K. Papritz Rutschgebiet Triesenberg - Triesen Entwässerung in Rutschgebieten – Empfehlungen zu Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser und Drainagen Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzter Stephan Bei Bauvorhaben im Rutschgebiet sind bis anhin vom Land und von den Gemeinden unterschiedliche und teils widersprüchliche Auflagen und Vorschriften bezüglich Entwässerungsmassnahmen formuliert worden, welche bei Planern und Bauherren zu Unklarheiten bei der Umsetzung geführt haben. Nachfolgend können wir Ihnen die Problematik im Umgang mit Rein- und Regenabwasser im rutschgefährdeten Hanggebiet kurz erläutern und einen Vorschlag für sinnvolle Auflagen und Massnahmen in der Siedlungsentwässerung unterbreiten. Ausgangslage Die generelle Entwässerungsplanung der Gemeinden (GEP) hat als eines der vorrangigen Ziele, die Entwässerungsinfrastrukturen möglichst von unnötigerweise gefasstem Regen- und Reinabwasser zu entlasten und dieses nach Möglichkeit über Versickerung dem Untergrund zurückzugeben. Dies dient zudem auch der Erhaltung und Erneuerung der natürlichen Grundwasserressourcen. In den von der Gemeinde gestellten Auflagen wurde bis anhin gefordert, Sicker- und Hangwasser (Reinabwasser) weder zu fassen noch dauernd abzuleiten. In Hanglage werden Rutschprozesse durch Wasser im Untergrund begünstigt. Si- Amt für Bevölkerungsschutz Fürstentum Liechtenstein Herrn Stephan Wohlwend Städtle 49 9490 Vaduz Seite 2 von 4 cker- und Hangwasser soll daher in rutschgefährdeten Bereichen dem Untergrund möglichst entzogen, gefasst und abgeleitet werden; konzentrierte und punktuelle Versickerung von Wasser in den Untergrund kann ein Auslöser für spontane Rutschprozesse sein. Dementsprechend sollte eine punktuelle Versickerung von Wasser aus Sicht der Naturgefahren generell überall dort vermieden und unterbunden werden, wo eine erhöhte Gefährdung für spontan auftretende Rutschprozesse besteht. Relevant sind die Anrissbereiche von Hangmuren, von spontanen kleinen und von spontanen grossen Rutschungen. Permanente, meist tiefgründige Rutschungen gelten als weniger empfindlich bezüglich einer lokalen Infiltration und Versickerung von Wasser aus den Siedlungsgebieten. Für diese Rutschprozesse ist vor allem die globale Reduktion der Wasserbilanz im gesamten Rutschgebiet für die Hangentwässerung von Bedeutung. Ausnahme bilden jene Gebiete, welche eine Neigung zu lokalen Reaktivierungen oder Differenzialbewegungen aufweisen; dort ist das Gefährdungspotenzial durch Wasser ähnlich zu beurteilen wie für spontane und untiefe Rutschprozesse. Entwässerungsmassnahmen bei Bauten in Rutschgebieten Ziel der Massnahmen ist, überall dort, wo nötig und sinnvoll, aus dem Untergrund anfallendes Hangwasser zu fassen und kontrolliert in die Vorfluter abzuleiten. Es gilt zu unterscheiden zwischen baulichen Massnahmen, welche Bauherren bei Bauvorhaben zur Entwässerung von Baustellen, Bauwerken und gegebenenfalls des Untergrunds im Perimeter des Bauwerks auferlegt werden und von diesen wahrgenommen werden müssen, und planerischen Massnahmen, welche in der übergeordneten Siedlungsplanung wie der generellen Entwässerungsplanung umgesetzt werden. In Rutschgebieten ist die Fassung und Ableitung von anfallendem, wenig oder nicht verschmutztem Abwasser von grossem Interesse für die Minderung von Risiken und Schäden im Zusammenhang mit Rutschbewegungen. In der vorliegenden Stellungnahme wird die zweckmässige Handhabung von Massnahmen zur präventiven Drainage des Untergrunds hangseitig und im Fundationsbereich von Bauten (kurz Drainagen) und zur gezielten Fassung und Ableitung von permanenten Wasseraustritten (kurz Hangwasser) beschrieben. Der zweckmässige Umgang mit Regenabwasser auf der Liegenschaft ist nicht Bestandteil dieser Empfehlungen und wird in den einschlägigen Regelwerken des GEP beschrieben. Entwässerungsnetz Im Hanggebiet Triesenberg – Triesen besteht heute ein komplexes Entwässerungsnetz, welches aus der Planung und Umsetzung der Siedlungsentwässerung und aus Bestrebungen zur Hangentwässerung des grossflächigen Rutschgebiets entstanden ist. Zusammenfassend sind folgende Typen von Entwässerungsleitungen vorhanden (vgl. Planbeilage 1): Seite 3 von 4 Leitungstyp: Entwässerung in: Mischabwasserleitung (MW) Schmutzabwasserleitung (SW) ARA, im Überlastfall über EW in Vorfluter (Bäche) Leitung für entlastetes Mischabwasser (EW) Bachwasserleitung (BW) Regenabwasserleitung (RW) In Vorfluter (Bäche) Reinabwasserleitung : Hang-, Sicker-, Grund-, Quell- und Brunnenwasser sowie Kühlwasser aus Durchlaufkühlungen (QW) Das Leitungsnetz für Reinabwasser ist in der Regel auf konstante und geringe Wassermengen ausgelegt und weist ein eher kleines Kaliber auf; im Gegensatz dazu sind die übrigen Leitungen, welche Meteorwasser aufnehmen, auf grössere Wassermengen ausgelegt. Rutschgefährdung In der Naturgefahrenkarte (Amt für Bevölkerungsschutz, Triesen-Triesenberg, Revision Gefahrenkarte Rutschungen, permanente und spontane Prozesse, Geotest AG, 2015) werden die verschiedenen Gefahrenbereiche für die verschiedenen Rutschprozesse nach Gefährdungsklassen dargestellt. Es wird zwischen folgenden Gefahrenstufen unterschieden: Gefahrenstufe: Bedeutung Rutschprozesse: Weiss Keine oder vernachlässigbare Gefährdung Gelb Geringe Gefährdung, geringe Schäden an Bauwerken möglich Blau Mittlere Gefährdung, Schäden an Bauwerken sind zu erwarten Blau plus Erhöhte Gefährdung, rasche Beschädigung von Bauwerken sind ohne angepasste Bauweise zu erwarten (nur permanente Rutschungen) Rot Erhebliche Gefährdung, starke Beschädigung oder Zerstörung von Bauwerken Im Rahmen der Gefahrenkartierung (Geotest AG, 2015) wurden die hinsichtlich Vernässung und Entwässerung relevanten Anrissbereiche von Hangmuren und spontanen Rutschungen kartiert und werden hier übernommen. Die Ablagerungs- und Auslaufbereiche von Rutschungen weisen keine besondere Anfälligkeit auf Vernässung auf. Dementsprechend werden die der Zone Blau zugeordneten Ablagerungsbereiche für spontane Rutschprozesse und die Zone Gelb für Hangmuren (Auslaufbereich) im Zusammenhang mit der Hangentwässerung nicht berücksichtigt. Die Hinweiszone auf Restgefährdungen (Zone Gelb-Weiss) hat keine besondere Bedeutung in Zusammenhang mit der Hangentwässerung und wird diesbezüglich wie die Zone weiss behandelt. Seite 4 von 4 Grundsätze Entwässerung bei Bauten in Rutschgebieten – Eine konzentrierte Versickerung in den Untergrund ist in Rutschgebieten allgemein zu vermeiden. – In Gebieten mit mittlerer bis erhöhter Gefährdung mit Vernässungsempfindlichkeit (Zonen Blau für Anriss- und Translationsbereiche der spontanen Rutschungen und Blau plus für permanente Rutschungen) sind bauliche Entwässerungsmassnahmen zwingend. – In Gebieten mit mittlerer Gefährdung für permanente Rutschungen (Zone Blau) wird empfohlen, bauliche Entwässerungsmassnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und zweckmässigen Erschliessungen vorzunehmen. – In Gebieten mit geringer Gefährdung für permanente Rutschungen (Zone Gelb) werden bauliche Entwässerungsmassnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten empfohlen. Präventive Drainagen ohne erkennbare permanente Hangwasseraustritte sind hingegen nicht zulässig. – In Bereichen mit mittlerer bis erhöhter Gefährdung (Zonen Blau und Blau plus der permanenten Rutschungen und Blau für Anriss- und Translationsbereiche der spontanen Rutschungen) sollte die Fassung und Ableitung von Rein- und Regenabwasser möglichst flächendeckend sichergestellt werden können. Wo noch nicht vorhanden, sind im Rahmen der GEP-Planung mittel- bis langfristig flächendeckende Ableitungsmöglichkeiten für Rein- und Regenabwasser zu schaffen. In der Tabelle in Beilage 2 sind die baulichen und planerischen Massnahmen zusammengefasst. Vorschriften und Weisungen zur Ausgestaltung von baulichen Entwässerungsmassnahmen sind in der Wegleitung Liegenschaftsentwässerung zu definieren. freundliche Grüsse Kaspar Papritz Dr. Bernasconi AG Beilagen: 1 – Rutschgebiet Triesenberg – Triesen, Entsorgung von Hangwasser Situation 1 : 4'000 (Plan Ingenieurbüro Sprenger & Steiner, Triesen Nr. 130010 / S06.0) 2 – Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser in Rutschgebieten 1124H – ABS FL: Rutschgebiet Triesenberg – Triesen Dr. Bernasconi AG Entwässerung in Rutschgebieten – Empfehlungen zu Entwässerungsmassnahmen 12.6.2017 Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser in Rutschgebieten Beilage 2 Präventive Drainagen Fassung und Ableitung permanenter HangwasseraustritteGefahrenzone in Rutschgebiet Gebiete gem. Planbeilage 1 EW oder RW vorhanden EW oder RW nicht vorhanden EW oder RW vorhanden EW oder RW nicht vorhanden Planerische Massnahmen Weiss und gelb-weiss Verboten 1) Gelb (permanente R.) Verboten Zulässig 1) Verboten 1) keine Blau (permanente R.) Zulässig Verboten Zulässig 1) 2) Blau (Anrissbereich spontane R.) Blau plus (permanente R.) Rot Zwingend erforderlich Zwingend erforderlich 2) Zwingend erforderlich Zwingend erforderlich 2) Planung und Erstellung von Regenabwasser (RW) und Reinabwasserleitungen (QW) im Rahmen der GEP Planung 1) Permanente Hangwasseraustritte im Bauperimeter (Baugrube, Fundationsbereich, hangseitige Böschung usw.) dürfen nicht konzentriert oder punktuell wieder versickert werden. Es ist für eine grossflächig verteilte Abgabe in den Untergrund zu sorgen. 2) Vorläufiger Anschluss an Mischabwasserleitung (MW). Bei einer späteren Erschliessung der Liegenschaft mit einer Reinabwasser- (QW), Regenabwasser- (RW) oder entlasteten Mischabwasserleitung (EW) besteht die Pflicht zum Neuanschluss an diese Leitung. Die Liegenschaftsentwässerung hat dergestalt zu erfolgen, dass eine Abtrennung der Hangwässer zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich ist.

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1124H-L-20170612.doc Seite 1 von 4 Auftrag Nr.: 1124H Sargans, 12. Juni 2017 Sachbearbeiter: K. Papritz Rutschgebiet Triesenberg - Triesen Entwässerung in Rutschgebieten – Empfehlungen zu Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser und Drainagen Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzter Stephan Bei Bauvorhaben im Rutschgebiet sind bis anhin vom Land und von den Gemeinden unterschiedliche und teils widersprüchliche Auflagen und Vorschriften bezüglich Entwässerungsmassnahmen formuliert worden, welche bei Planern und Bauherren zu Unklarheiten bei der Umsetzung geführt haben. Nachfolgend können wir Ihnen die Problematik im Umgang mit Rein- und Regenabwasser im rutschgefährdeten Hanggebiet kurz erläutern und einen Vorschlag für sinnvolle Auflagen und Massnahmen in der Siedlungsentwässerung unterbreiten. Ausgangslage Die generelle Entwässerungsplanung der Gemeinden (GEP) hat als eines der vorrangigen Ziele, die Entwässerungsinfrastrukturen möglichst von unnötigerweise gefasstem Regen- und Reinabwasser zu entlasten und dieses nach Möglichkeit über Versickerung dem Untergrund zurückzugeben. Dies dient zudem auch der Erhaltung und Erneuerung der natürlichen Grundwasserressourcen. In den von der Gemeinde gestellten Auflagen wurde bis anhin gefordert, Sicker- und Hangwasser (Reinabwasser) weder zu fassen noch dauernd abzuleiten. In Hanglage werden Rutschprozesse durch Wasser im Untergrund begünstigt. Si- Amt für Bevölkerungsschutz Fürstentum Liechtenstein Herrn Stephan Wohlwend Städtle 49 9490 Vaduz Seite 2 von 4 cker- und Hangwasser soll daher in rutschgefährdeten Bereichen dem Untergrund möglichst entzogen, gefasst und abgeleitet werden; konzentrierte und punktuelle Versickerung von Wasser in den Untergrund kann ein Auslöser für spontane Rutschprozesse sein. Dementsprechend sollte eine punktuelle Versickerung von Wasser aus Sicht der Naturgefahren generell überall dort vermieden und unterbunden werden, wo eine erhöhte Gefährdung für spontan auftretende Rutschprozesse besteht. Relevant sind die Anrissbereiche von Hangmuren, von spontanen kleinen und von spontanen grossen Rutschungen. Permanente, meist tiefgründige Rutschungen gelten als weniger empfindlich bezüglich einer lokalen Infiltration und Versickerung von Wasser aus den Siedlungsgebieten. Für diese Rutschprozesse ist vor allem die globale Reduktion der Wasserbilanz im gesamten Rutschgebiet für die Hangentwässerung von Bedeutung. Ausnahme bilden jene Gebiete, welche eine Neigung zu lokalen Reaktivierungen oder Differenzialbewegungen aufweisen; dort ist das Gefährdungspotenzial durch Wasser ähnlich zu beurteilen wie für spontane und untiefe Rutschprozesse. Entwässerungsmassnahmen bei Bauten in Rutschgebieten Ziel der Massnahmen ist, überall dort, wo nötig und sinnvoll, aus dem Untergrund anfallendes Hangwasser zu fassen und kontrolliert in die Vorfluter abzuleiten. Es gilt zu unterscheiden zwischen baulichen Massnahmen, welche Bauherren bei Bauvorhaben zur Entwässerung von Baustellen, Bauwerken und gegebenenfalls des Untergrunds im Perimeter des Bauwerks auferlegt werden und von diesen wahrgenommen werden müssen, und planerischen Massnahmen, welche in der übergeordneten Siedlungsplanung wie der generellen Entwässerungsplanung umgesetzt werden. In Rutschgebieten ist die Fassung und Ableitung von anfallendem, wenig oder nicht verschmutztem Abwasser von grossem Interesse für die Minderung von Risiken und Schäden im Zusammenhang mit Rutschbewegungen. In der vorliegenden Stellungnahme wird die zweckmässige Handhabung von Massnahmen zur präventiven Drainage des Untergrunds hangseitig und im Fundationsbereich von Bauten (kurz Drainagen) und zur gezielten Fassung und Ableitung von permanenten Wasseraustritten (kurz Hangwasser) beschrieben. Der zweckmässige Umgang mit Regenabwasser auf der Liegenschaft ist nicht Bestandteil dieser Empfehlungen und wird in den einschlägigen Regelwerken des GEP beschrieben. Entwässerungsnetz Im Hanggebiet Triesenberg – Triesen besteht heute ein komplexes Entwässerungsnetz, welches aus der Planung und Umsetzung der Siedlungsentwässerung und aus Bestrebungen zur Hangentwässerung des grossflächigen Rutschgebiets entstanden ist. Zusammenfassend sind folgende Typen von Entwässerungsleitungen vorhanden (vgl. Planbeilage 1): Seite 3 von 4 Leitungstyp: Entwässerung in: Mischabwasserleitung (MW) Schmutzabwasserleitung (SW) ARA, im Überlastfall über EW in Vorfluter (Bäche) Leitung für entlastetes Mischabwasser (EW) Bachwasserleitung (BW) Regenabwasserleitung (RW) In Vorfluter (Bäche) Reinabwasserleitung : Hang-, Sicker-, Grund-, Quell- und Brunnenwasser sowie Kühlwasser aus Durchlaufkühlungen (QW) Das Leitungsnetz für Reinabwasser ist in der Regel auf konstante und geringe Wassermengen ausgelegt und weist ein eher kleines Kaliber auf; im Gegensatz dazu sind die übrigen Leitungen, welche Meteorwasser aufnehmen, auf grössere Wassermengen ausgelegt. Rutschgefährdung In der Naturgefahrenkarte (Amt für Bevölkerungsschutz, Triesen-Triesenberg, Revision Gefahrenkarte Rutschungen, permanente und spontane Prozesse, Geotest AG, 2015) werden die verschiedenen Gefahrenbereiche für die verschiedenen Rutschprozesse nach Gefährdungsklassen dargestellt. Es wird zwischen folgenden Gefahrenstufen unterschieden: Gefahrenstufe: Bedeutung Rutschprozesse: Weiss Keine oder vernachlässigbare Gefährdung Gelb Geringe Gefährdung, geringe Schäden an Bauwerken möglich Blau Mittlere Gefährdung, Schäden an Bauwerken sind zu erwarten Blau plus Erhöhte Gefährdung, rasche Beschädigung von Bauwerken sind ohne angepasste Bauweise zu erwarten (nur permanente Rutschungen) Rot Erhebliche Gefährdung, starke Beschädigung oder Zerstörung von Bauwerken Im Rahmen der Gefahrenkartierung (Geotest AG, 2015) wurden die hinsichtlich Vernässung und Entwässerung relevanten Anrissbereiche von Hangmuren und spontanen Rutschungen kartiert und werden hier übernommen. Die Ablagerungs- und Auslaufbereiche von Rutschungen weisen keine besondere Anfälligkeit auf Vernässung auf. Dementsprechend werden die der Zone Blau zugeordneten Ablagerungsbereiche für spontane Rutschprozesse und die Zone Gelb für Hangmuren (Auslaufbereich) im Zusammenhang mit der Hangentwässerung nicht berücksichtigt. Die Hinweiszone auf Restgefährdungen (Zone Gelb-Weiss) hat keine besondere Bedeutung in Zusammenhang mit der Hangentwässerung und wird diesbezüglich wie die Zone weiss behandelt. Seite 4 von 4 Grundsätze Entwässerung bei Bauten in Rutschgebieten – Eine konzentrierte Versickerung in den Untergrund ist in Rutschgebieten allgemein zu vermeiden. – In Gebieten mit mittlerer bis erhöhter Gefährdung mit Vernässungsempfindlichkeit (Zonen Blau für Anriss- und Translationsbereiche der spontanen Rutschungen und Blau plus für permanente Rutschungen) sind bauliche Entwässerungsmassnahmen zwingend. – In Gebieten mit mittlerer Gefährdung für permanente Rutschungen (Zone Blau) wird empfohlen, bauliche Entwässerungsmassnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und zweckmässigen Erschliessungen vorzunehmen. – In Gebieten mit geringer Gefährdung für permanente Rutschungen (Zone Gelb) werden bauliche Entwässerungsmassnahmen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten empfohlen. Präventive Drainagen ohne erkennbare permanente Hangwasseraustritte sind hingegen nicht zulässig. – In Bereichen mit mittlerer bis erhöhter Gefährdung (Zonen Blau und Blau plus der permanenten Rutschungen und Blau für Anriss- und Translationsbereiche der spontanen Rutschungen) sollte die Fassung und Ableitung von Rein- und Regenabwasser möglichst flächendeckend sichergestellt werden können. Wo noch nicht vorhanden, sind im Rahmen der GEP-Planung mittel- bis langfristig flächendeckende Ableitungsmöglichkeiten für Rein- und Regenabwasser zu schaffen. In der Tabelle in Beilage 2 sind die baulichen und planerischen Massnahmen zusammengefasst. Vorschriften und Weisungen zur Ausgestaltung von baulichen Entwässerungsmassnahmen sind in der Wegleitung Liegenschaftsentwässerung zu definieren. freundliche Grüsse Kaspar Papritz Dr. Bernasconi AG Beilagen: 1 – Rutschgebiet Triesenberg – Triesen, Entsorgung von Hangwasser Situation 1 : 4'000 (Plan Ingenieurbüro Sprenger & Steiner, Triesen Nr. 130010 / S06.0) 2 – Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser in Rutschgebieten 1124H – ABS FL: Rutschgebiet Triesenberg – Triesen Dr. Bernasconi AG Entwässerung in Rutschgebieten – Empfehlungen zu Entwässerungsmassnahmen 12.6.2017 Entwässerungsmassnahmen für Hangwasser in Rutschgebieten Beilage 2 Präventive Drainagen Fassung und Ableitung permanenter HangwasseraustritteGefahrenzone in Rutschgebiet Gebiete gem. Planbeilage 1 EW oder RW vorhanden EW oder RW nicht vorhanden EW oder RW vorhanden EW oder RW nicht vorhanden Planerische Massnahmen Weiss und gelb-weiss Verboten 1) Gelb (permanente R.) Verboten Zulässig 1) Verboten 1) keine Blau (permanente R.) Zulässig Verboten Zulässig 1) 2) Blau (Anrissbereich spontane R.) Blau plus (permanente R.) Rot Zwingend erforderlich Zwingend erforderlich 2) Zwingend erforderlich Zwingend erforderlich 2) Planung und Erstellung von Regenabwasser (RW) und Reinabwasserleitungen (QW) im Rahmen der GEP Planung 1) Permanente Hangwasseraustritte im Bauperimeter (Baugrube, Fundationsbereich, hangseitige Böschung usw.) dürfen nicht konzentriert oder punktuell wieder versickert werden. Es ist für eine grossflächig verteilte Abgabe in den Untergrund zu sorgen. 2) Vorläufiger Anschluss an Mischabwasserleitung (MW). Bei einer späteren Erschliessung der Liegenschaft mit einer Reinabwasser- (QW), Regenabwasser- (RW) oder entlasteten Mischabwasserleitung (EW) besteht die Pflicht zum Neuanschluss an diese Leitung. Die Liegenschaftsentwässerung hat dergestalt zu erfolgen, dass eine Abtrennung der Hangwässer zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

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