Verordnung über die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und anderen Grossereignissen in der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
7 Gemeindeführungsstab 1 Der Gemeindeführungsstab bildet die strategische Ebene bei der Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und anderen Grossereignissen. Seine Kernaufgaben sind Führungsprozesse, Führungsorganisation und Einsatz. 2 Der Gemeindeführungsstab hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen: – Koordination der Katastrophen- und Nothilfe; – selbstständiger Einsatz der städtischen, vertraglich verpflichteten und zugewiesenen Mittel in der Akutphase; – Planung und Koordination von Massnahmen; – Anordnung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung, sofern diese unverzüglich getroffen werden müssen; – Koordination der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes; – Ressourcenbeschaffung und Zuweisung; – Führung und Betrieb eines „KP rückwärtig“; – Unterstützung der Einsatzleitung, falls diese nicht beim Gemeindeführungsstab liegt, insbesondere in den Bereichen politische Entscheide, Kommunikation/Information, Logistik, Evakuation, Betreuung, Hilfe von Dritten; – Koordination der Zusammenarbeit mit Bund, Kanton, anderen Gemeinden oder externen Fachstellen; 6 Fassung gemäss Änderung vom 24. Januar 2018, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2018. 7 Fassung gemäss Änderung vom 18. Dezember 2019, in Kraft seit 1. Februar 2020. Seite 4/10 – Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation; – Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat; – Unterstützung des Stadtrates; – Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Stadtrates; – Vollzug der Entscheide des Stadtrates; – Vorbereitung des Gemeindeführungsstabs auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie anderen Grossereignissen; – regelmässige Schulung (mind. 1×/Jahr) der Mitglieder des Gemeindeführungsstabs. 3 Die Mitglieder des Gemeindeführungsstabs stellen die fachliche Weiterbildung in ihren Bereichen sicher. 4 Mitglieder des Gemeindeführungsstabs sind: – Chefin/Chef Bevölkerungsschutz – Stv. Chefin/Chef Bevölkerungsschutz 1 – Stv. Chefin/Chef Bevölkerungsschutz 2 – Chefin/Chef Ausbildung – Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter Sicherheitspolizei Stadt Luzern der Luzerner Polizei – Kommandantin/Kommandant Feuerwehr Stadt Luzern – Kommandantin/Kommandant Zivilschutz – Chefin/Chef Tiefbau und Logistik – Vertretung Geschäftsleitung ewl – Chefin/Chef Kommunikation – Chefin/Chef Führungsunterstützung – Verbindungsperson BENO 5 Einsätze, Rapporte und Ausbildungen des Gemeindeführungsstabs sind für die Mitglieder verbindlich. Die Mitglieder des Gemeindeführungsstabs können in Ausnahmefällen eine Stellvertretung delegieren. 6 Für die Mitglieder des Gemeindeführungsstabs werden Pflichtenhefte erstellt. Der Stadtrat genehmigt diese.
Art. 6
7 Gemeindeführungsstab 1 Der Gemeindeführungsstab bildet die strategische Ebene bei der Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und anderen Grossereignissen. Seine Kernaufgaben sind Führungsprozesse, Führungsorganisation und Einsatz. 2 Der Gemeindeführungsstab hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen: – Koordination der Katastrophen- und Nothilfe; – selbstständiger Einsatz der städtischen, vertraglich verpflichteten und zugewiesenen Mittel in der Akutphase; – Planung und Koordination von Massnahmen; – Anordnung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung, sofern diese unverzüglich getroffen werden müssen; – Koordination der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes; – Ressourcenbeschaffung und Zuweisung; – Führung und Betrieb eines „KP rückwärtig“; – Unterstützung der Einsatzleitung, falls diese nicht beim Gemeindeführungsstab liegt, insbesondere in den Bereichen politische Entscheide, Kommunikation/Information, Logistik, Evakuation, Betreuung, Hilfe von Dritten; – Koordination der Zusammenarbeit mit Bund, Kanton, anderen Gemeinden oder externen Fachstellen; 6 Fassung gemäss Änderung vom 24. Januar 2018, rückwirkend in Kraft seit 1. Januar 2018. 7 Fassung gemäss Änderung vom 18. Dezember 2019, in Kraft seit 1. Februar 2020. Seite 4/10 – Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation; – Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat; – Unterstützung des Stadtrates; – Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Stadtrates; – Vollzug der Entscheide des Stadtrates; – Vorbereitung des Gemeindeführungsstabs auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie anderen Grossereignissen; – regelmässige Schulung (mind. 1×/Jahr) der Mitglieder des Gemeindeführungsstabs. 3 Die Mitglieder des Gemeindeführungsstabs stellen die fachliche Weiterbildung in ihren Bereichen sicher. 4 Mitglieder des Gemeindeführungsstabs sind: – Chefin/Chef Bevölkerungsschutz – Stv. Chefin/Chef Bevölkerungsschutz 1 – Stv. Chefin/Chef Bevölkerungsschutz 2 – Chefin/Chef Ausbildung – Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter Sicherheitspolizei Stadt Luzern der Luzerner Polizei – Kommandantin/Kommandant Feuerwehr Stadt Luzern – Kommandantin/Kommandant Zivilschutz – Chefin/Chef Tiefbau und Logistik – Vertretung Geschäftsleitung ewl – Chefin/Chef Kommunikation – Chefin/Chef Führungsunterstützung – Verbindungsperson BENO 5 Einsätze, Rapporte und Ausbildungen des Gemeindeführungsstabs sind für die Mitglieder verbindlich. Die Mitglieder des Gemeindeführungsstabs können in Ausnahmefällen eine Stellvertretung delegieren. 6 Für die Mitglieder des Gemeindeführungsstabs werden Pflichtenhefte erstellt. Der Stadtrat genehmigt diese.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.