Art. 1
Die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland tritt dem Übereinkommen als Vertragspartei bei. Sie tut dies zu den gleichen Bedingungen wie die bisherigen Vertragsparteien.
Confederation · 0.422.101 · treaty
Ask the law about thisMore laws of ConfederationFor machines: Markdown
In force since 2018-03-19, as the publisher states.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 a36ee71c51224cb032dea8c2d964aea044ecaded75285df7da3e51e3a763a354
Die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland tritt dem Übereinkommen als Vertragspartei bei. Sie tut dies zu den gleichen Bedingungen wie die bisherigen Vertragsparteien.
Das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland leistet in Abweichung von Artikel 5 Absatz 3 des Übereinkommens einen Beitrag von 26 241 142 € (bezogen auf den Preisstand von 2005) zu den Baukosten.
Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem alle in der Präambel dieses Protokolls genannten Regierungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer des Übereinkommens notifiziert haben, dass das innerstaatliche Genehmigungsverfahren für dieses Protokoll abgeschlossen ist. Die in der Präambel dieses Protokolls genannten Regierungen vereinbaren, dass das Protokoll ab dem 19. März 2018 vorläufig angewendet wird, wobei davon ausgegangen wird, dass das lnkrafttreten des Protokolls von der Einhaltung geeigneter verfassungsrechtlicher Verfahren in jedem Vertrags- und Unterzeichnerstaat und dem lnkrafttreten des Übereinkommens vom 30. November 2009 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage abhängt.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland stimmt der am 30. November 2009 in Hamburg unterzeichneten Schlussakte der Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage zu. Die zur Unterzeichnung dieses Protokolls zusammengetretene Bevollmächtigtenkonferenz nahm die diesem Protokoll beigefügte Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland zur Kenntnis.