Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften zur Festlegung der rechtlichen Stellung der Internationalen Föderation in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 Mitteilungen

1. Die Internationale Föderation geniesst für ihre amtlichen Mitteilungen eine mindestens ebenso günstige Behandlung, wie sie den internationalen Organisationen in der Schweiz zugesichert ist, soweit es mit der am 14. Oktober 1994 in Kyoto abgeänderten Konvention der internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 vereinbar ist. 2. Die Internationale Föderation hat das Recht, für ihre amtlichen Mitteilungen Codes zu benützen. Sie hat das Recht, ihre Korrespondenz, inklusive Datenträger, durch gebührend ausgewiesene Kuriere oder gebührend identifizierbares Kuriergepäck zu verschicken und zu empfangen, denen die gleichen Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden wie den diplomatischen Kurieren und dem diplomatischen Kuriergepäck. 3. Die amtliche Korrespondenz und die übrigen amtlichen Mitteilungen der Internationalen Föderation, die als solche gebührend gekennzeichnet sind, dürfen keiner Zensur unterworfen werden. 4. Die Internationale Föderation ist von der Zulassungsgenehmigung für die leitungsgebundenen Teilnehmeranlagen (Verbindungen über Draht) befreit, die sie für den ausschliesslichen Gebrauch in ihren Gebäuden oder Gebäudeteilen oder im anliegenden Gelände installiert. Die Teilnehmeranlagen sind so zu erstellen und zu betreiben, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden und der Fernmeldeverkehr und der Rundfunk nicht gestört werden. 5. Der Betrieb von Fernmeldeeinrichtungen (leitungsgebundene oder drahtlose Verbindungen) muss, was den technischen Bereich betrifft, mit dem Bundesamt für Kommunikation und den schweizerischen PTT-Betrieben koordiniert werden. Der Text dieser Änderungen kann in Französisch und Englisch auf der Internetseite der Internationalen Fernmeldeunion: www.itu.int > Portail Histoire de l’UIT > Explore the digital collections > Constitution and Convention eingesehen werden, oder ist erhältlich bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern. SR 0.784.02

Your change, as a redline

Art. 10 Mitteilungen

1. Die Internationale Föderation geniesst für ihre amtlichen Mitteilungen eine mindestens ebenso günstige Behandlung, wie sie den internationalen Organisationen in der Schweiz zugesichert ist, soweit es mit der am 14. Oktober 1994 in Kyoto abgeänderten Konvention der internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 vereinbar ist. 2. Die Internationale Föderation hat das Recht, für ihre amtlichen Mitteilungen Codes zu benützen. Sie hat das Recht, ihre Korrespondenz, inklusive Datenträger, durch gebührend ausgewiesene Kuriere oder gebührend identifizierbares Kuriergepäck zu verschicken und zu empfangen, denen die gleichen Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden wie den diplomatischen Kurieren und dem diplomatischen Kuriergepäck. 3. Die amtliche Korrespondenz und die übrigen amtlichen Mitteilungen der Internationalen Föderation, die als solche gebührend gekennzeichnet sind, dürfen keiner Zensur unterworfen werden. 4. Die Internationale Föderation ist von der Zulassungsgenehmigung für die leitungsgebundenen Teilnehmeranlagen (Verbindungen über Draht) befreit, die sie für den ausschliesslichen Gebrauch in ihren Gebäuden oder Gebäudeteilen oder im anliegenden Gelände installiert. Die Teilnehmeranlagen sind so zu erstellen und zu betreiben, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden und der Fernmeldeverkehr und der Rundfunk nicht gestört werden. 5. Der Betrieb von Fernmeldeeinrichtungen (leitungsgebundene oder drahtlose Verbindungen) muss, was den technischen Bereich betrifft, mit dem Bundesamt für Kommunikation und den schweizerischen PTT-Betrieben koordiniert werden. Der Text dieser Änderungen kann in Französisch und Englisch auf der Internetseite der Internationalen Fernmeldeunion: www.itu.int > Portail Histoire de l’UIT > Explore the digital collections > Constitution and Convention eingesehen werden, oder ist erhältlich bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern. SR 0.784.02

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it