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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften zur Festlegung der rechtlichen Stellung der Internationalen Föderation in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 Vorrechte und Immunitäten für alle Mitarbeiter der Internationalen Föderation

Die Mitarbeiter der Internationalen Föderation geniessen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, folgende Vorrechte und Immunitäten: a) Immunität von der Gerichtsbarkeit, auch nach Beendigung ihres Amtes, bezüglich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen, einschliesslich ihrer schriftlichen und mündlichen Äusserungen, unter Vorbehalt von Artikel 21 dieses Abkommens; b) Unverletzlichkeit aller ihrer amtlichen Schriftstücke, Datenträger und Urkunden; c) Befreiung von allen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf den ihnen von der Internationalen Föderation ausbezahlten Gehältern, Zulagen und Entschädigungen; diese Befreiung wird, sofern die Internationale Föderation eine interne Besteuerung vorsieht, auch Beamten mit schweizerischer Staatsangehörigkeit gewährt. Kapitalleistungen, die von einer Pensionskasse oder Fürsorgeeinrichtung im Sinne von Artikel 12 dieses Abkommens ungeachtet der Umstände geschuldet werden, sind in der Schweiz im Zeitpunkt ihrer Auszahlung von Steuern befreit; dasselbe gilt für alle Kapitalleistungen, die den Mitarbeitern der Internationalen Föderation als Entschädigung für Krankheit, Unfall und dergleichen ausbezahlt werden; dagegen sind die Erträge von Kapitalleistungen sowie die Renten und Pensionen von ehemaligen Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit bei der Internationalen Föderation eingestellt haben, nicht von der Besteuerung befreit. Überdies versteht es sich, dass die Schweiz die Möglichkeit wahrt, bei der Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes für die anderen, normal steuerbaren Einkommensbestandteile dieser Personen den von der Steuerpflicht befreiten Salären, Gehältern und anderen Bestandteilen des Einkommens Rechnung zu tragen. Eingefügt durch Briefwechsel vom 12./15. Dez. 2022, in Kraft seit 15. Dez. 2022 (AS 2022 855).

Your change, as a redline

Art. 16 Vorrechte und Immunitäten für alle Mitarbeiter der Internationalen Föderation

Die Mitarbeiter der Internationalen Föderation geniessen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, folgende Vorrechte und Immunitäten: a) Immunität von der Gerichtsbarkeit, auch nach Beendigung ihres Amtes, bezüglich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen, einschliesslich ihrer schriftlichen und mündlichen Äusserungen, unter Vorbehalt von Artikel 21 dieses Abkommens; b) Unverletzlichkeit aller ihrer amtlichen Schriftstücke, Datenträger und Urkunden; c) Befreiung von allen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf den ihnen von der Internationalen Föderation ausbezahlten Gehältern, Zulagen und Entschädigungen; diese Befreiung wird, sofern die Internationale Föderation eine interne Besteuerung vorsieht, auch Beamten mit schweizerischer Staatsangehörigkeit gewährt. Kapitalleistungen, die von einer Pensionskasse oder Fürsorgeeinrichtung im Sinne von Artikel 12 dieses Abkommens ungeachtet der Umstände geschuldet werden, sind in der Schweiz im Zeitpunkt ihrer Auszahlung von Steuern befreit; dasselbe gilt für alle Kapitalleistungen, die den Mitarbeitern der Internationalen Föderation als Entschädigung für Krankheit, Unfall und dergleichen ausbezahlt werden; dagegen sind die Erträge von Kapitalleistungen sowie die Renten und Pensionen von ehemaligen Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit bei der Internationalen Föderation eingestellt haben, nicht von der Besteuerung befreit. Überdies versteht es sich, dass die Schweiz die Möglichkeit wahrt, bei der Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes für die anderen, normal steuerbaren Einkommensbestandteile dieser Personen den von der Steuerpflicht befreiten Salären, Gehältern und anderen Bestandteilen des Einkommens Rechnung zu tragen. Eingefügt durch Briefwechsel vom 12./15. Dez. 2022, in Kraft seit 15. Dez. 2022 (AS 2022 855).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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