Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften zur Festlegung der rechtlichen Stellung der Internationalen Föderation in der Schweiz
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Change 1
Art. 19 Militärdienst der schweizerischen Mitarbeiter
1. Die Mitarbeiter der Internationalen Föderation, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, bleiben militärdienstpflichtig entsprechend den in Kraft stehenden gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Rechts. 2. Schweizerischen Mitarbeitern der Internationalen Föderation in leitender Funktion kann eine begrenzte Anzahl militärischer Urlaube (Auslandurlaube) gewährt werden. Die Beurlaubten sind vom Militärdienst, der Inspektion und vom obligatorischen Schiessen befreit. 3. Für schweizerische Mitarbeiter der Internationalen Föderation, die nicht unter die in Absatz 2 erwähnte Kategorie fallen, können eingehend begründete und vom Betroffenen gegengezeichnete Gesuche um Verschiebung von Ausbildungsdiensten eingereicht werden. 4. Gesuche um Auslandurlaub und um Verschiebung von Ausbildungsdiensten werden von der Internationalen Föderation dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten zuhanden des Eidgenössischen Militärdepartements unterbreitet.
Art. 19 Militärdienst der schweizerischen Mitarbeiter
1. Die Mitarbeiter der Internationalen Föderation, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, bleiben militärdienstpflichtig entsprechend den in Kraft stehenden gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Rechts. 2. Schweizerischen Mitarbeitern der Internationalen Föderation in leitender Funktion kann eine begrenzte Anzahl militärischer Urlaube (Auslandurlaube) gewährt werden. Die Beurlaubten sind vom Militärdienst, der Inspektion und vom obligatorischen Schiessen befreit. 3. Für schweizerische Mitarbeiter der Internationalen Föderation, die nicht unter die in Absatz 2 erwähnte Kategorie fallen, können eingehend begründete und vom Betroffenen gegengezeichnete Gesuche um Verschiebung von Ausbildungsdiensten eingereicht werden. 4. Gesuche um Auslandurlaub und um Verschiebung von Ausbildungsdiensten werden von der Internationalen Föderation dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten zuhanden des Eidgenössischen Militärdepartements unterbreitet.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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