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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften zur Festlegung der rechtlichen Stellung der Internationalen Föderation in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 30 Streitbeilegung

1. Jede Streitigkeit zwischen den Parteien dieses Abkommens über die Auslegung oder die Anwendung des vorliegenden Abkommens, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, kann durch ein Gesuch der einen oder der andern Partei einem aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgericht unterbreitet werden. 2. Der Schweizerische Bundesrat und die Internationale Föderation bezeichnen je ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3. Die auf diese Weise bezeichneten Mitglieder wählen im gegenseitigen Einvernehmen das dritte Mitglied, welches das Schiedsgericht präsidieren wird. Sollte innert angemessener Frist keine Einigung zu Stande kommen, wird auf Begehren der einen oder der andern Partei das dritte Mitglied durch den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes bezeichnet. 4. Das Gericht setzt sein Verfahren selbst fest. 5. Der Schiedsgerichtsentscheid ist definitiv und für die Konfliktparteien bindend.

Your change, as a redline

Art. 30 Streitbeilegung

1. Jede Streitigkeit zwischen den Parteien dieses Abkommens über die Auslegung oder die Anwendung des vorliegenden Abkommens, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, kann durch ein Gesuch der einen oder der andern Partei einem aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgericht unterbreitet werden. 2. Der Schweizerische Bundesrat und die Internationale Föderation bezeichnen je ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3. Die auf diese Weise bezeichneten Mitglieder wählen im gegenseitigen Einvernehmen das dritte Mitglied, welches das Schiedsgericht präsidieren wird. Sollte innert angemessener Frist keine Einigung zu Stande kommen, wird auf Begehren der einen oder der andern Partei das dritte Mitglied durch den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes bezeichnet. 4. Das Gericht setzt sein Verfahren selbst fest. 5. Der Schiedsgerichtsentscheid ist definitiv und für die Konfliktparteien bindend.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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