Protokoll vom 17. Oktober 1953 über die Europäische Konferenz der Verkehrsminister
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Beziehungen zu internationalen Organisationen
a) Die Konferenz kann Beziehungen zu supranationalen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen herstellen, die sich mit Fragen des europäischen Binnenverkehrs befassen. b) Wird die Konferenz mit bestimmten technischen Fragen befasst, die eine besondere Untersuchung erforderlich machen, so überträgt der Rat oder der Ausschuss - soweit ihm dies jeweils möglich ist und in der ihm am angemessensten erscheinenden Weise - einer einschlägigen zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen internationalen Organisation, die sich mit Fragen des europäischen Binnenverkehrs befasst, die Aufgabe, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Aufgrund dieser Untersuchungen legt der Ausschuss seine Beschlüsse dem Rat zur Genehmigung vor. c) 1. Es wird anerkannt, dass die Konferenz ein grosses Interesse daran hat, die Europäische Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Fragen des europäischen Binnenverkehrs, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, sowie andere unter Bst. a erwähnte Organisationen in Bezug auf Verkehrsprobleme zu konsultieren, die zu ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet gehören. Diese Konsultation erfolgt, soweit dies möglich ist, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. 2. Ist die Europäische Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Auffassung, dass eine von der Konferenz untersuchte Frage von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, so kann sie einstimmig verlangen, konsultiert zu werden; ebenso kann die Konferenz unter denselben Voraussetzungen verlangen, in Bezug auf Probleme, die in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich fallen, von der Europäischen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit konsultiert zu werden.
Art. 11 Beziehungen zu internationalen Organisationen
a) Die Konferenz kann Beziehungen zu supranationalen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen herstellen, die sich mit Fragen des europäischen Binnenverkehrs befassen. b) Wird die Konferenz mit bestimmten technischen Fragen befasst, die eine besondere Untersuchung erforderlich machen, so überträgt der Rat oder der Ausschuss - soweit ihm dies jeweils möglich ist und in der ihm am angemessensten erscheinenden Weise - einer einschlägigen zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen internationalen Organisation, die sich mit Fragen des europäischen Binnenverkehrs befasst, die Aufgabe, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Aufgrund dieser Untersuchungen legt der Ausschuss seine Beschlüsse dem Rat zur Genehmigung vor. c) 1. Es wird anerkannt, dass die Konferenz ein grosses Interesse daran hat, die Europäische Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Fragen des europäischen Binnenverkehrs, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, sowie andere unter Bst. a erwähnte Organisationen in Bezug auf Verkehrsprobleme zu konsultieren, die zu ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet gehören. Diese Konsultation erfolgt, soweit dies möglich ist, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. 2. Ist die Europäische Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Auffassung, dass eine von der Konferenz untersuchte Frage von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, so kann sie einstimmig verlangen, konsultiert zu werden; ebenso kann die Konferenz unter denselben Voraussetzungen verlangen, in Bezug auf Probleme, die in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich fallen, von der Europäischen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit konsultiert zu werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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