Propose a change

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 28b Nichtfeuerwaffen und Waffenzubehör

1 Ausnahmebewilligungen für die Übertragung, den Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von Gegenständen nach Artikel 5 Absatz 2 können nur erteilt werden, wenn: a. achtenswerte Gründe vorliegen; b. keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 vorliegen; und c. die von diesem Gesetz vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Als achtenswerte Gründe gelten insbesondere: a. berufliche Erfordernisse; b. die Verwendung zu industriellen Zwecken; c. die Kompensation körperlicher Behinderungen; d. Sammlertätigkeit. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 22. Juni 2007 (AS 2008 5499 5405 Art. 2 Bst. d; BBl 2006 2713). Fassung gemäss Anhang des BB vom 28. Sept. 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie, in Kraft seit 15. Aug. 2019 (AS 2019 2415; BBl 2018 1881).

Your change, as a redline

Art. 28b Nichtfeuerwaffen und Waffenzubehör

1 Ausnahmebewilligungen für die Übertragung, den Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von Gegenständen nach Artikel 5 Absatz 2 können nur erteilt werden, wenn: a. achtenswerte Gründe vorliegen; b. keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 vorliegen; und c. die von diesem Gesetz vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Als achtenswerte Gründe gelten insbesondere: a. berufliche Erfordernisse; b. die Verwendung zu industriellen Zwecken; c. die Kompensation körperlicher Behinderungen; d. Sammlertätigkeit. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 22. Juni 2007 (AS 2008 5499 5405 Art. 2 Bst. d; BBl 2006 2713). Fassung gemäss Anhang des BB vom 28. Sept. 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie, in Kraft seit 15. Aug. 2019 (AS 2019 2415; BBl 2018 1881).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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