Beschluss Nr. 2/2004 des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner Geschäftsordnung
0.748.127.192.681 AS 2004 3187 Originaltext Beschluss Nr. 2/2004 des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner GeschäftsordnungAngenommen am 22. April 2004 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2004 (Stand am 29. Juni 2004) Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz, gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr, im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3, beschliesst: SR 0.748.127.192.68 Einziger ArtikelDie Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen. Brüssel, 22. April 2004 Für den Gemischten Ausschuss Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft: Enrico Grillo Pasquarelli Der Leiter der Schweizerischen Delegation: Dante Martinelli AnhangGeschäftsordnung des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz Diese Geschäftsordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern eingesehen oder verlangt werden.