Propose a change

V vom 11. August 2009 über die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeit der Führer von Motorfahrzeugen zum Güter- und Personentransport (LRKV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Berichte und Statistiken

1) Die Landespolizei übermittelt dem Amt für Volkswirtschaft folgende bei Strassen- und Betriebskontrollen erhobene Daten: a) die Zahl der bei Strassenkontrollen überprüften Führer; b) die Zahl der auf dem Betriebsgelände von Unternehmen durchgeführten Kontrollen; c) die Zahl der überprüften Arbeitstage; und d) die Zahl sowie die Art der gemeldeten Verstösse mit dem Vermerk, ob es sich um Personenbeförderung oder Gütertransport handelte. 2) Die erhobenen statistischen Daten sind nach folgenden Kategorien aufzuschlüsseln: a) bei Strassenkontrollen: 1. Art der Strasse und Land, in dem das kontrollierte Fahrzeug zugelassen ist; 2. Art des Fahrtschreibers: analog oder digital; b) bei Betriebskontrollen: 1. Art der Beförderungen wie grenzüberschreitender oder Binnenverkehr, Personen- oder Güterverkehr, Werksverkehr oder gewerblicher Verkehr; 2. Flottengrösse des Unternehmens; 3. Art des Fahrtschreibers: analog oder digital. 3) Das Amt für Volkswirtschaft erstellt alle zwei Jahre aus den von der Landespolizei übermittelten Daten einen Bericht im Sinne von Art. 17 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und übermittelt diesen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) und dem Ständigen Ausschuss der EFTA-Staaten. 4) Die erhobenen statistischen Daten des letzten Jahres sind von den zuständigen Behörden aufzubewahren. 5) Die für den Führer verantwortlichen Unternehmen bewahren die ihnen von der Landespolizei überlassenen Ergebnisprotokolle und andere relevante Daten über bei ihnen im Betrieb oder bei ihren Führern auf der Strasse vorgenommene Kontrollen ein Jahr lang auf.

Your change, as a redline

Art. 9 Berichte und Statistiken

1) Die Landespolizei übermittelt dem Amt für Volkswirtschaft folgende bei Strassen- und Betriebskontrollen erhobene Daten: a) die Zahl der bei Strassenkontrollen überprüften Führer; b) die Zahl der auf dem Betriebsgelände von Unternehmen durchgeführten Kontrollen; c) die Zahl der überprüften Arbeitstage; und d) die Zahl sowie die Art der gemeldeten Verstösse mit dem Vermerk, ob es sich um Personenbeförderung oder Gütertransport handelte. 2) Die erhobenen statistischen Daten sind nach folgenden Kategorien aufzuschlüsseln: a) bei Strassenkontrollen: 1. Art der Strasse und Land, in dem das kontrollierte Fahrzeug zugelassen ist; 2. Art des Fahrtschreibers: analog oder digital; b) bei Betriebskontrollen: 1. Art der Beförderungen wie grenzüberschreitender oder Binnenverkehr, Personen- oder Güterverkehr, Werksverkehr oder gewerblicher Verkehr; 2. Flottengrösse des Unternehmens; 3. Art des Fahrtschreibers: analog oder digital. 3) Das Amt für Volkswirtschaft erstellt alle zwei Jahre aus den von der Landespolizei übermittelten Daten einen Bericht im Sinne von Art. 17 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und übermittelt diesen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) und dem Ständigen Ausschuss der EFTA-Staaten. 4) Die erhobenen statistischen Daten des letzten Jahres sind von den zuständigen Behörden aufzubewahren. 5) Die für den Führer verantwortlichen Unternehmen bewahren die ihnen von der Landespolizei überlassenen Ergebnisprotokolle und andere relevante Daten über bei ihnen im Betrieb oder bei ihren Führern auf der Strasse vorgenommene Kontrollen ein Jahr lang auf.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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