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Verordnung zum Abwasserreglement

Unterägeri · 7.4.3-2.1 · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Anschlussgebühren (exkl. MWST) (§ 19)
  2. Art. 2 Betriebsgebühren (exkl. MWST) (§ 20)

2 provisions

Art. 1 Anschlussgebühren (exkl. MWST) (§ 19)

1 Gebäudeart: a) Wohn- und Bürobauten: CHF 5.00/m³ Gebäudevolumen (SIA) b) Gewerbe- und Industriebauten: CHF 10.00/m² anrechenbare BGF 2 Entwässerte Flächen: a) Befestigte Flächen (horizontal gemessen): CHF 30.00/m² b) Befestigte Fläche Umgebungsfläche (mit genügend Retentionsmassnahmen): CHF 15.00/m² c) Begrünte Dachflächen: CHF 15.00/m² d) Pflästerung ohne Fugenverguss: CHF 7.50/m² e) Entwässerte Flächen mit Versickerung (Rasen): CHF 0.00/m²

Art. 2 Betriebsgebühren (exkl. MWST) (§ 20)

1 Die jährliche Betriebsgebühren setzen sich aus der Grundgebühr und aus der Verbrauchsgebühr wir folgt zusammen: a) Grundgebühr CHF 0.35/m² Grundstücksfläche gemäss amtlicher Vermessung. b) Wasserverbrauch:CHF 1.45/m³ Die gelieferte Wassermenge der Korporation Unterägeri ist massgebend. Bei privater Wasserversorgung und bei landwirtschaftlichen Bauten, sofern sie nicht über eine eigene Wasseruhr verfügen, wird ein Wasserverbrauch von 150 m³/Wohnung/Jahr festgelegt

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