Art. 1
1 Die Gegend des Märjelensees wird gegen jegliche Veränderung und Verunstaltung geschützt, es wird ein absolutes Bauverbot für dieses Gebiet erlassen und die Errichtung einer Eisgrotte daselbst untersagt. 2 Dieses Verbot betrifft die Zone, die auf der Siegfriedkarte 1:50'000 wie folgt umschrieben ist: "Gletscher zum Punkt 2350 von hier den Grat hinauf zur Spitze des Eggishorns, östlich vom Tälligrat hinunter bis zum Punkt 2448, von hier in nördlicher Richtung hinüber zur Märjelenalp, Punkt 2364 in nordwestlicher Richtung über Punkt 2605 und 2704 zum Ausläufer der Strahlhörner und von hier westlich in gerader Linie den Hang hinunter an den Gletscher". * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 451.112 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 23.02.1938 23.02.1938 Erlass Erstfassung - 451.112 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 23.02.1938 23.02.1938 Erstfassung -