Propose a change

Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8a Übergangsbestimmung zur Rückerstattung von bezahlten AHV‑Beiträgen

1 Angehörigen des Berufsmilitärs und des Grenzwachtkorps nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 und Buchstabe b sowie den hauptamtlichen höheren Staboffizieren im Range eines Brigadiers nach Artikel 8 Absatz 2 werden die seit dem 1. Januar 2009 während des Vorruhestandsurlaubs (Art. 34 BPV) als Nichterwerbstätige bezahlten Beiträge nach Artikel 28–30 der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom Arbeitgeber zurückerstattet. 2 Die Höhe der Rückerstattungen entspricht den von der Eidgenössischen Ausgleichskasse rechtskräftig verfügten und in Rechnung gestellten Beträgen. Die Rückerstattungen erfolgen ohne Zins. 3 Die Rückerstattungen werden durch das jeweils zuständige Departement vorgenommen; die Beträge werden dessen Personalkredit belastet. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4519). AS 2009 6417; 2013 771 SR 831.101

Your change, as a redline

Art. 8a Übergangsbestimmung zur Rückerstattung von bezahlten AHV‑Beiträgen

1 Angehörigen des Berufsmilitärs und des Grenzwachtkorps nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 und Buchstabe b sowie den hauptamtlichen höheren Staboffizieren im Range eines Brigadiers nach Artikel 8 Absatz 2 werden die seit dem 1. Januar 2009 während des Vorruhestandsurlaubs (Art. 34 BPV) als Nichterwerbstätige bezahlten Beiträge nach Artikel 28–30 der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom Arbeitgeber zurückerstattet. 2 Die Höhe der Rückerstattungen entspricht den von der Eidgenössischen Ausgleichskasse rechtskräftig verfügten und in Rechnung gestellten Beträgen. Die Rückerstattungen erfolgen ohne Zins. 3 Die Rückerstattungen werden durch das jeweils zuständige Departement vorgenommen; die Beträge werden dessen Personalkredit belastet. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4519). AS 2009 6417; 2013 771 SR 831.101

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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