Propose a change

Organisationsreglement der Staatsanwaltschaft

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Aufgaben 1 Die Staatsanwaltschaft ist Untersuchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen eidgenössischen und kantonalen Rechts, für die der Kanton Bern sachlich und örtlich zuständig ist und welche die Verfolgung von Erwachsenen, Jugendlichen und juristischen Personen betreffen. 2 Sie ist in diesem Bereich Ansprechpartnerin der gesetzgebenden, der ausführenden und der richterlichen Gewalt des Kantons Bern sowie von Behörden und Organisationen anderer Kantone, des Bundes und des Auslands. 3 Bei Jugendlichen ist sie zudem Vollzugsbehörde im Sinne von Artikel 42 der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (Jugendstrafprozessordnung, JStPO)2). 4 Wo in diesem Reglement von leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die leitenden Jugendanwältinnen und Jugendanwälte. 5 Wo in diesem Reglement von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte. 6 Wo in diesem Reglement von Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die Assistenzjugendanwältinnen und Assistenzjugendanwälte. * 1) BSG 161.1 2) SR 312.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 10-89 162.711.1 2

Your change, as a redline

Art. 1

Aufgaben 1 Die Staatsanwaltschaft ist Untersuchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen eidgenössischen und kantonalen Rechts, für die der Kanton Bern sachlich und örtlich zuständig ist und welche die Verfolgung von Erwachsenen, Jugendlichen und juristischen Personen betreffen. 2 Sie ist in diesem Bereich Ansprechpartnerin der gesetzgebenden, der ausführenden und der richterlichen Gewalt des Kantons Bern sowie von Behörden und Organisationen anderer Kantone, des Bundes und des Auslands. 3 Bei Jugendlichen ist sie zudem Vollzugsbehörde im Sinne von Artikel 42 der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (Jugendstrafprozessordnung, JStPO)2). 4 Wo in diesem Reglement von leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die leitenden Jugendanwältinnen und Jugendanwälte. 5 Wo in diesem Reglement von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte. 6 Wo in diesem Reglement von Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die Assistenzjugendanwältinnen und Assistenzjugendanwälte. * 1) BSG 161.1 2) SR 312.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 10-89 162.711.1 2

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it