Verordnung über den Bevölkerungsschutz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren
1 Der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren koordiniert: a. die Tätigkeiten der zuständigen Fachstellen insbesondere für:1. den Fachstab Naturgefahren, 2. die gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) für Expertinnen und Experten für Naturgefahren, 3. das Naturgefahrenportal für die Bevölkerung; b. die Erstellung der Fachlage Naturgefahren für den Bundesstab Bevölkerungsschutz. 2 Er setzt sich zusammen aus Vertretern und Vertreterinnen des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Landestopografie, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, des Schweizerischen Erdbebendiensts (SED), der MeteoSchweiz und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS). Bei Bedarf können Vertreter und Vertreterinnen weiterer Stellen beigezogen werden. 3 Der Lenkungsausschuss besteht aus einer Direktorenkonferenz, einem geschäftsführenden Ausschuss und weiteren Fachgremien. 4 Das BAFU führt die Geschäftsstelle des Lenkungsausschusses und betreibt die GIN. 5 Die MeteoSchweiz betreibt das Naturgefahrenportal.
Art. 3 Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren
1 Der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren koordiniert: a. die Tätigkeiten der zuständigen Fachstellen insbesondere für:1. den Fachstab Naturgefahren, 2. die gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) für Expertinnen und Experten für Naturgefahren, 3. das Naturgefahrenportal für die Bevölkerung; b. die Erstellung der Fachlage Naturgefahren für den Bundesstab Bevölkerungsschutz. 2 Er setzt sich zusammen aus Vertretern und Vertreterinnen des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Landestopografie, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, des Schweizerischen Erdbebendiensts (SED), der MeteoSchweiz und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS). Bei Bedarf können Vertreter und Vertreterinnen weiterer Stellen beigezogen werden. 3 Der Lenkungsausschuss besteht aus einer Direktorenkonferenz, einem geschäftsführenden Ausschuss und weiteren Fachgremien. 4 Das BAFU führt die Geschäftsstelle des Lenkungsausschusses und betreibt die GIN. 5 Die MeteoSchweiz betreibt das Naturgefahrenportal.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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