Propose a change

Verordnung über den Bevölkerungsschutz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 32 Sirenentest

1 Der Sirenentest dient der Überprüfung der Systeme des BABS zur Alarmierung und Information im Ereignisfall. Er erfolgt mittels akustischer Alarmierungs- und anderer Meldungszeichen. 2 Er wird jährlich in der ganzen Schweiz am ersten Mittwoch im Februar zwischen 13.30 und 16.30 Uhr durchgeführt. Ein Systemtest zur Vorbereitung findet jährlich in der ganzen Schweiz am letzten Mittwoch im November zwischen 13.30 und 16.00 Uhr statt. 3 Das BABS legt die Vorgaben für den Sirenentest fest. Es ist zuständig für die Kontrolle und die Auswertung der Testergebnisse sowie die Behebung der Mängel. Es informiert die Kantone über den Vollzug. 4 Die Kantone stellen sicher: a. die Planung, die Koordination und die Durchführung des Sirenentests sowie die Weiterleitung der Testergebnisse an das BABS; b. die Koordination zwischen Kantonspolizei, Gemeinden und Betreiberinnen von Stauanlagen; c. mindestens alle drei Jahre die Auslösung der Sirenen vor Ort; d. mindestens alle drei Jahre die akustische Prüfung vor Ort; e. die Bestätigung der Testergebnisse nach den Buchstaben c und d im Alarmierungssystem spätestens einen Monat nach dem Test. 5 Die Betreiberinnen von Stauanlagen unterstützen die Kantone bei der Durchführung des Sirenentests. 6 Das BABS kann den Kantonen in begründeten Fällen erlauben, die Tests nach Absatz 4 Buchstaben c und d in längeren Abständen durchzuführen. 7 Schutzdienstpflichtige können nur im Rahmen von Wiederholungskursen nach Artikel 53 BZG zur Durchführung von Tests aufgeboten werden.

Your change, as a redline

Art. 32 Sirenentest

1 Der Sirenentest dient der Überprüfung der Systeme des BABS zur Alarmierung und Information im Ereignisfall. Er erfolgt mittels akustischer Alarmierungs- und anderer Meldungszeichen. 2 Er wird jährlich in der ganzen Schweiz am ersten Mittwoch im Februar zwischen 13.30 und 16.30 Uhr durchgeführt. Ein Systemtest zur Vorbereitung findet jährlich in der ganzen Schweiz am letzten Mittwoch im November zwischen 13.30 und 16.00 Uhr statt. 3 Das BABS legt die Vorgaben für den Sirenentest fest. Es ist zuständig für die Kontrolle und die Auswertung der Testergebnisse sowie die Behebung der Mängel. Es informiert die Kantone über den Vollzug. 4 Die Kantone stellen sicher: a. die Planung, die Koordination und die Durchführung des Sirenentests sowie die Weiterleitung der Testergebnisse an das BABS; b. die Koordination zwischen Kantonspolizei, Gemeinden und Betreiberinnen von Stauanlagen; c. mindestens alle drei Jahre die Auslösung der Sirenen vor Ort; d. mindestens alle drei Jahre die akustische Prüfung vor Ort; e. die Bestätigung der Testergebnisse nach den Buchstaben c und d im Alarmierungssystem spätestens einen Monat nach dem Test. 5 Die Betreiberinnen von Stauanlagen unterstützen die Kantone bei der Durchführung des Sirenentests. 6 Das BABS kann den Kantonen in begründeten Fällen erlauben, die Tests nach Absatz 4 Buchstaben c und d in längeren Abständen durchzuführen. 7 Schutzdienstpflichtige können nur im Rahmen von Wiederholungskursen nach Artikel 53 BZG zur Durchführung von Tests aufgeboten werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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