Personalverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 21
Kinderzulagen 1 Der Anspruch auf Kinderzulagen ist beim PA schriftlich geltend zu machen. Der Wegfall des Anspruchs ist rechtzeitig mitzuteilen. Art. 21a * Unterstützung für die Drittbetreuung von Kindern 1 Für die Drittbetreuung von Kindern wird den Mitarbeitenden ein Drittel der Kosten vergütet. 2 Massgebend sind die Kosten für die Drittbetreuung, die gemäss der definitiven Veranlagung von der kantonalen Einkommenssteuer abgezogen werden. Für Mitarbeitende, die in einem anderen Kanton steuerpflichtig sind oder an der Quelle besteuert werden, gilt ein Höchstbetrag, der dem im betreffenden Jahr geltenden (indexierten) maximalen Abzug nach Artikel 36 Absatz 1 Litera l des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden10) entspricht. Mitarbeitende, die an der Quelle besteuert werden, haben die betreffenden Kosten nachzuweisen. 3 Beiträge für das Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder endet, werden entsprechend der Anstellungsdauer gekürzt. 4 Beiträge nach dieser Bestimmung sind beim PA unter Angabe des Abzugs gemäss der definitiven Steuerveranlagung zu beantragen. Das PA prüft die Anträge und richtet die Beiträge aus. Das PA kann dafür die zuständigen Steuerbehörden beiziehen und die betreffenden Angaben der definitiven Steuerveranlagung abfragen.
Art. 21
Kinderzulagen 1 Der Anspruch auf Kinderzulagen ist beim PA schriftlich geltend zu machen. Der Wegfall des Anspruchs ist rechtzeitig mitzuteilen. Art. 21a * Unterstützung für die Drittbetreuung von Kindern 1 Für die Drittbetreuung von Kindern wird den Mitarbeitenden ein Drittel der Kosten vergütet. 2 Massgebend sind die Kosten für die Drittbetreuung, die gemäss der definitiven Veranlagung von der kantonalen Einkommenssteuer abgezogen werden. Für Mitarbeitende, die in einem anderen Kanton steuerpflichtig sind oder an der Quelle besteuert werden, gilt ein Höchstbetrag, der dem im betreffenden Jahr geltenden (indexierten) maximalen Abzug nach Artikel 36 Absatz 1 Litera l des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden10) entspricht. Mitarbeitende, die an der Quelle besteuert werden, haben die betreffenden Kosten nachzuweisen. 3 Beiträge für das Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder endet, werden entsprechend der Anstellungsdauer gekürzt. 4 Beiträge nach dieser Bestimmung sind beim PA unter Angabe des Abzugs gemäss der definitiven Steuerveranlagung zu beantragen. Das PA prüft die Anträge und richtet die Beiträge aus. Das PA kann dafür die zuständigen Steuerbehörden beiziehen und die betreffenden Angaben der definitiven Steuerveranlagung abfragen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it