Personalverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 36 DER ARBEITSLEISTUNG, BERUFLICHE VORSORGE
Lohnzahlung während Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst 1 Während der Rekrutenschule und während freiwilliger Militärdienste erhalten: a) verheiratete Mitarbeitende und Mitarbeitende mit gesetzlichen oder gerichtlich festgelegten Unterstützungspflichten 80 Prozent; b) übrige Mitarbeitende 60 Prozent des vollen Lohnes einschliesslich aller Zulagen. 2 Freiwillige Militärdienste kann die Dienststelle nach Anhören des PA bewilligen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. 3 Beim Austritt aus dem kantonalen Dienst ist der in den letzten zwei Jahren bezogene Lohn während Beförderungsdiensten von zusammen mehr als vier Monaten dem Kanton wie folgt zu erstatten: a) im ersten Jahr 50 Prozent; b) im zweiten Jahr 25 Prozent. 4 Der Erstattungsanteil gemäss Absatz 3 richtet sich nach dem Abschluss des letzten Beförderungsdienstes und umfasst den Grundlohn, die Funktions- und Besondere Sozialzulagen, den 13. Monatslohn und Beiträge an soziale Einrichtungen abzüglich Erwerbsausfallentschädigung.
Art. 36 DER ARBEITSLEISTUNG, BERUFLICHE VORSORGE
Lohnzahlung während Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst 1 Während der Rekrutenschule und während freiwilliger Militärdienste erhalten: a) verheiratete Mitarbeitende und Mitarbeitende mit gesetzlichen oder gerichtlich festgelegten Unterstützungspflichten 80 Prozent; b) übrige Mitarbeitende 60 Prozent des vollen Lohnes einschliesslich aller Zulagen. 2 Freiwillige Militärdienste kann die Dienststelle nach Anhören des PA bewilligen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. 3 Beim Austritt aus dem kantonalen Dienst ist der in den letzten zwei Jahren bezogene Lohn während Beförderungsdiensten von zusammen mehr als vier Monaten dem Kanton wie folgt zu erstatten: a) im ersten Jahr 50 Prozent; b) im zweiten Jahr 25 Prozent. 4 Der Erstattungsanteil gemäss Absatz 3 richtet sich nach dem Abschluss des letzten Beförderungsdienstes und umfasst den Grundlohn, die Funktions- und Besondere Sozialzulagen, den 13. Monatslohn und Beiträge an soziale Einrichtungen abzüglich Erwerbsausfallentschädigung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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